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Brandenburg: CDU will Namensschilder für brandenburgische Polizisten

Potsdam - Die brandenburgische CDU- Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Brandenburger Polizisten künftig in der Regel Namensschilder tragen sollen. Zu einer bürgernahen und bürgerorientierten Polizei gehöre insbesondere die Möglichkeit, den einzelnen Polizeivollzugsbeamten im täglichen Dienstgeschehen persönlich anzusprechen, sagte der CDU-Innenexperte Sven Petke am Samstag in Potsdam.

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Potsdam - Die brandenburgische CDU- Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Brandenburger Polizisten künftig in der Regel Namensschilder tragen sollen. Zu einer bürgernahen und bürgerorientierten Polizei gehöre insbesondere die Möglichkeit, den einzelnen Polizeivollzugsbeamten im täglichen Dienstgeschehen persönlich anzusprechen, sagte der CDU-Innenexperte Sven Petke am Samstag in Potsdam. Dies sei auch „Ausdruck einer selbstbewussten Polizei“.

Die Änderung zum Brandenburger Polizeigesetz soll nach Angaben der Fraktion auf der Landtagssitzung am 1. und 2. Juli in erster Lesung behandelt werden. Im Entwurf heißt es, dass Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen „ein deutlich sichtbares Namensschild mit Dienstgrad“ tragen. Bei Einsätzen geschlossener Einheiten könne das Namensschild „durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung ersetzt“ werden. Der Gesetzentwurf ergänze die bereits bestehende Legitimationspflicht durch die namentliche Kennzeichnung von Polizeivollzugsbeamten, heißt es weiter. Die namentliche Kennzeichnung werde auf Fälle beschränkt, „in denen der Zweck der Amtshandlung nicht beeinträchtigt wird“.ddp

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