Brandenburg: Christoffers für 7,50 Euro Mindestlohn
Vergabegesetz am Dienstag im Kabinett / Sozialminister Baaske: „Keine Alternative zu Mindestlöhnen“
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Potsdam - Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) will die Eckwerte zum umstrittenen Landes-Vergabegesetz am Dienstag im Kabinett einbringen. Wie er am Samstag auf dem 14. Gesellentag der Handwerkskammer Potsdam bekanntgab, soll darin ein verbindlicher Mindestlohn von 7,50 Euro als Bedingung für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgeschrieben werden.
Die Landesregierung verfolge das Ziel, die Vergabe öffentlicher Aufträge an soziale Mindeststandards zu knüpfen. Außerdem solle für die Vergabestellen Rechtssicherheit geschaffen werden. Noch immer sehe das Haushaltsrecht vor, dass bei Ausschreibungen grundsätzlich das preiswerteste Angebot den Zuschlag erhalte - unabhängig davon, ob dies mit sozialverträglichen Bedingungen für die Beschäftigten verbunden sei. Dies müsse anders werden.
Eine Konsequenz werde sein, dass die öffentliche Hand mit dem gleichen Geld weniger Leistungen erwerben könne, räumte Christoffers ein. Doch sei dies im Hinblick auf die sozialpolitische Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern vertretbar. Er rechne aufgrund des Gesetzesinhaltes mit Klagen und kündigte an, „bis zum Schluss“ juristisch standhalten zu wollen.
Der Minister räumte zudem ein, dass die in diesem Zusammenhang erforderlichen Kontrollen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich brächten. Vorgesehen sei, in zehn Prozent der Vergabefälle stichprobenartig zu kontrollieren. Offen sei dabei bisher, ob dies der Landesrechnungshof übernehme oder die Kommunen. Es komme jedoch darauf an, „den Aufwand so gering wie möglich zu halten“. Sollten für die Kommunen zusätzliche Kosten entstehen, dann werde das Land dies ausgleichen müssen.
„Diese Summe wird uns Kritik einbringen“, sagte Christoffers bezogen auf gewerkschaftliche Forderungen nach einem deutlich höheren Mindestlohn im Vergabegesetz. Doch sei die gewählte Höhe als Einstieg zu betrachten, für den er sich entschieden habe, weil sich andernfalls die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs wegen des Widerstands in den Kommunen noch länger hinausgezögert hätte. Eine spätere Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung befürworte er ausdrücklich.
Auch für Für Brandenburgs Sozialminister Günther Baaske (SPD) gibt es nach dem Hartz IV-Urteil keine Alternative zu Mindestlöhnen in Deutschland. „30 000 Menschen in Brandenburg sind trotz Vollbeschäftigung auf Leistungen der Jobcenter angewiesen, um über die Runden zu kommen“, machte Baaske die Dimension allein in diesem Bundesland deutlich. Das sei nicht nur eine Missachtung von erbrachter Arbeit. „Auch der Steuerzahler wird ungerechtfertigt ausgebeutet.“ Das Gezerre um Mindestlöhne von CDU und FDP in der Bundesregierung bezeichnete er als „unsäglich“. „Statt einer einheitlichen und existenzsichernden Lohnuntergrenze, wie sie fast alle anderen Staaten kennen, müssen wir den Umweg über Branchen- und Länderlösungen gehen“, betonte Baaske. Die Bundesländer könnten nur Regelungen für den öffentlichen Bereich schaffen. Mit dem Vergabegesetz in Brandenburg solle gesichert werden, dass Auftragnehmer für die öffentliche Hand Tarif- beziehungsweise Mindestlohn für ihre Mitarbeiter zahlen. „Wer das nicht tut, bekommt keine Aufträge.“ Baaske wies darauf hin, dass die Steuerzahler durch festgelegte Mindestlöhne entlastet werden. „Dadurch wird das Existenzminimum gesichert, die Betroffenen können auch selbst für eine angemessene und warme Wohnung aufkommen.“ Derzeit müssen bei Hartz IV-Empfängern die Kommunen dafür finanziell sorgen, was die ohnehin knappen kommunalen Haushalte ungeheuer belaste. ddp/dpa
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