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Brandenburg: Das Ende der Freilandeier

Stallpflicht bedroht Existenz von Bio-Bauern. Ab 12. Mai gibt es nur noch Hühnerprodukte „aus Bodenhaltung“

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Potsdam/Grimme - Die Verlängerung der Stallpflicht bedeutet für Geflügelhalter in Brandenburg weiter eine ungewisse Zukunft. Besonders betroffen sind Biobauern und Betriebe, die ihr Geflügel für gewöhnlich im Freien halten. Der nationale Krisenstab aus Bund und Ländern hatte die ursprüngliche Ende April auslaufende Stallpflicht noch um zwei Wochen verlängert.

„Wir haben nicht nur Einbußen“, sagte Jörg Weilbach, Vorstand des Erzeugerverbandes Bioland Brandenburg. „Es sind schlichtweg Existenzen bedroht.“ Für die etwa 80 Betriebe, die dem Verband landesweit angehören, bestehe „keinerlei Planungssicherheit“. Weilbach kritisiert, dass von Bundes – und Landespolitik kein Verständnis für Biobauern aufgebracht werde. Weiterhin ist unklar, an wen sich Geflügelhalter und Eierproduzenten wenden können, um etwaige Entschädigungen zu beantragen. „Die Europäische Union hat angekündigt, die Hälfte von Umsatzeinbußen zu übernehmen“, erklärte Achim Wersin vom Potsdamer Landwirtschaftsministerium. Schriftliches liege dem Ministerium aber noch nicht vor. Entschädigungen aus der Tierseuchenkasse gebe es nur, wenn ein Betrieb direkt von der Hühnergrippe betroffen sei und seine Bestände keulen müsste. „Wer da auf schnelle Unterstützung gehofft hat, hat sich leider zu früh gefreut“, sagt Ursula Schimmrigk, Geschäftsführerin der Geflügelwirtschaftsverbände Brandenburg und Sachen-Anhalts. Für Geflügelhalter werde es immer schwieriger, sich am Markt zu behaupten. „Der Absatz lässt weiter nach, während die Kosten für Wasser, Strom und Gas weiter anziehen.“ Beziffern konnte Schimmrigk den entstandenen Schaden für die Geflügelwirtschaft in Brandenburg nicht. „Deutschlandweit werden die Umsatzeinbußen der Branche auf 140 bis 150 Millionen Euro geschätzt“, sagt sie. Ein Ende sei nicht abzusehen.

Wenn die Stallpflicht über den 12. Mai hinaus Bestand hat, dürften auch die Preise für Eier sinken, so die Prognose der Verbands-Chefin. Grund: Die Hühnerprodukte aus Freilandhaltung dürfen sich ab dem 12. Mai nicht mehr so nennen. Bislang war Haltern von Freilandhühnern trotz Stallpflicht gestattet, ihre Eier mit einer „1“ zu bestempeln, obwohl die Hühner nicht mehr draußen herumlaufen dürfen. Diese Frist läuft zum 12. Mai ab. Die Eier werden praktisch degradiert und dürfen dann nur noch als Stall-Eier aus Bodenhaltung verkauft werden. Diese tragen dann eine „2“ im Stempelcode und seien rund 1,5 Cent billiger. „Wahrscheinlich wird der Preis aber noch weiter sinken“, vermutet Schimmrigk. Denn Eier aus Bodenhaltung gebe es schon genug.

Frank Richter, Bio-Geflügelhalter aus dem uckermärkischen Grimme kritisiert, „dass die Landesregierung nicht wirklich etwas tut, um der Vogelgrippen-Hysterie zu begegnen“. Die Forschung an Impfstoffen, so wie in Holland und Frankreich wird seiner Meinung nach hierzulande nicht ernsthaft betrieben. „Währenddessen reibt sich die Kafighaltungs-Lobby die Hände“, ärgert er sich. Richter hat rund 4500 Hühner, die gewöhnlich 2,5 Hektar Auslauf haben. Seit der Stallpflicht-Verordnung steht ihnen nur noch ein Zehntel der Fläche zur Verfügung. Und er stellt fest, dass die Tiere seitdem immer nervöser werden. „Das ist wie bei den Menschen“, sagt Richter. „Wenn man nicht raus kommt, wird man irgendwann krank. Außerdem legen die nicht mehr so viel.“

Die für Biobauern so wichtige Freilandhaltung kann derweil nur durch Ausnahme-Genehmigungen betrieben werden. In Absprache mit dem Amtstierarzt des Kreises werden die Auflagen festgelegt, wie Gudrun Winkler, Betreiberin einer Straußenfarm in Löwenberg erklärte. Der jeweilige Betrieb darf sich nicht in der Nähe eines Wildvogel-Nistgebiets befinden. „Zudem muss stichprobenartig das Blut der Tiere auf Erreger geprüft werden.“

Andreas Wilhelm

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