BRAUN BAT UM ENTLASSUNG: Das garantiert ihm ein Übergangsgeld
Der Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun, hat elf Tage nach seiner Vereidigung den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) um seine Entlassung gebeten. Nach der Berliner Verfassung hätte es auch eine andere Möglichkeit gegeben: „Die Mitglieder des Senats können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten“, heißt es in Artikel 56, Absatz 3 der Verfassung.
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Der Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun, hat elf Tage nach seiner Vereidigung den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) um seine Entlassung gebeten. Nach der Berliner Verfassung hätte es auch eine andere Möglichkeit gegeben: „Die Mitglieder des Senats können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten“, heißt es in Artikel 56, Absatz 3 der Verfassung. Zwischen Rücktritt und Entlassung gibt es jedoch einen kleinen Unterschied, der dem scheidenden Regierungsmitglied für sechs Monate ein Übergangsgeld garantiert.
Im Senatorengesetz des Landes steht: „Endet das Amt aus einem anderen als im Artikel 56, Absatz 3 der Verfassung genannten Grund, so erhält das ehemalige Mitglied des Senats nach dem Wegfall seiner Amtsbezüge Übergangsgeld.“ Der „andere Grund“ ist die Entlassung durch den Regierungschef. Nur der Rücktritt ist für den Steuerzahler gratis. Dabei geht es nicht um Peanuts. Denn das Übergangsgeld wird mindestens für sechs Monate gewährt. Drei Monate in Höhe des Amtsgehalts, des Ortszuschlags der Stufe 1 und des Familienzuschlags. Für die restlichen drei Monate wird „nur“ noch die Hälfte gezahlt.
Die Mitglieder des Senats werden in Berlin nach der Besoldungsgruppe B 11 bezahlt. Das ist ein monatliches Grundgehalt von 10 719 Euro, zuzüglich einiger Hundert Euro Zuschläge, unter anderem abhängig von der Zahl der Kinder. Nach drei Monaten bleiben dann immer noch rund 5500 Euro Übergangsgeld monatlich übrig. Von dieser Regelung profitiert jetzt auch Braun. Auf die Frage, ob er den feinen Unterschied zwischen Entlassung und Rücktritt kenne, sagte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit am Montag ausweichend: „Fragen Sie doch bitte den Herrn Braun dazu.“
Auf die künftige Rente hat der kurze Ausflug des CDU-Politikers in die Sphären der Regierungspolitik aber keinen Einfluss. „Nach dem Wegfall seiner Amtsbezüge hat ein ehemaliges Mitglied des Senats Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es dem Senat mindestens vier Jahre angehört hat“, steht im Senatorengesetz. za
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