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HINTERGRUND: Das Unternehmen und die rechtlichen Regeln

Die Haasenburg GmbHDas Unternehmen betreibt in Brandenburg drei Jugendhilfeeinrichtungen: in Jessern, Neuendorf in Unterspreewald (Dahme-Spreewald) und in Müncheberg (Märkisch-Oderland). Dort gibt es 114 Plätze, davon sind 56 für die geschlossene Unterbringen vorgesehen.

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Die Haasenburg GmbH

Das Unternehmen betreibt in Brandenburg drei Jugendhilfeeinrichtungen: in Jessern, Neuendorf in Unterspreewald (Dahme-Spreewald) und in Müncheberg (Märkisch-Oderland). Dort gibt es 114 Plätze, davon sind 56 für die geschlossene Unterbringen vorgesehen. Die Firma gilt als Marktführer. 79 Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren sind dort derzeit untergebracht. Sie stammen aus allen Bundesländern bis auf Bremen und Schleswig-Holstein. Die meisten kommen aus Hamburg (14), aus Brandenburg sind es sechs, aus Berlin drei. Für einen Platz zahlen die Jugendbehörden in den Ländern mehr als 300 Euro pro Tag. Kritiker sprechern von einer „Gelddruckmaschine“. Die Hamburger Linksfraktion kritisiert, es werde viel zu wenig Fachpersonal eingesetzt, um die durchaus schwierigen Fälle angemessen zu behandeln. Das Landgericht Cottbus hatte 2008 in einem Urteil Zweifel an den Methoden in der Haasenburg geäußert.

Die rechtlichen Grundlagen

Für Kinder und Jugendliche kann bei sogenannter Selbst- und Fremdgefährdung eine geschlossene Unterbringung von den Jugendämter beantragt werden, ein Gericht muss dem zustimmen. Auch die Zwangsmaßnahmen, die in einer akuten Situation ergriffen werden, müssen genehmigt sein. axf

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