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Brandenburg: Das Urteil lässt auf sich warten

Oberverwaltungsgericht Berlin lehnte Befangenheitsanträge ab

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Berlin - Der Antrag der Bahn, den Betrieb auf dem Flughafen Tempelhof übernehmen zu wollen, hat das gestrige Klageverfahren gegen die beabsichtigte Schließung nicht beeinflusst. Den Antrag der Kläger, das Verfahren auszusetzen, bis über den Antrag der Bahn entschieden worden ist, lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ab. Ein Urteil – ursprünglich für gestern erwartet – wird vermutlich erst am Donnerstag ergehen.

Das Verfahren hatte sich verzögert, weil einer der Klägeranwälte gleich drei Befangenheitsanträge gegen Richter gestellt hatte – auch gegen den Vorsitzenden Jürgen Kipp. Die Richter wohnen in der Nähe der Einflugschneise des Flughafens, woraus der Anwalt eine mögliche Befangenheit in dem Schließungsverfahren abgeleitet hatte. Das Gericht wies auch diese Anträge zurück. Zuvor hatten die betroffenen Richter erklärt, sie könnten trotz ihrer Wohnlage vorurteilsfrei entscheiden.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Geschäftsflieger, die nach einer Schließung von Tempelhof nach Schönefeld ziehen sollen, dadurch benachteiligt werden. Nach EU-Recht dürfen die Unternehmen nicht diskriminiert werden.

Eine Ausnahme will die Flughafengesellschaft für Ambulanzflugzeuge machen. Sie sollen, wenn sie Tempelhof verlassen müssen, in Tegel stationiert werden. Unternehmen wie die Windrose Air, die Flugzeuge samt Besatzung vermietet, fühlen sich bei einem Zwangsumzug nach Schönefeld doppelt benachteiligt. Nach Aussagen von Windrose-Chef Thomas Stillmann stehen die Charterunternehmen auch in Konkurrenz zu den Linienfluggesellschaften. Müsse er nach Schönefeld, würden die Kunden zu den Linienfluggesellschaften in Tegel abwandern, so Stillmann. Zudem betreibe die Lufthansa in Tegel mit einem Tochterunternehmen einen ähnlichen Betrieb wie Windrose und habe dadurch bis zur Eröffnung des ausgebauten BBI-Flughafens in Schönefeld einen Wettbewerbsvorteil.

Die Luftfahrtbehörde wies dies zurück. Auch die Geschäftsflieger könnten weiter in Tegel landen; nach Schönefeld verlagert werde nur der Geschäftssitz und die Hangars für die abgestellten Flugzeuge, für die es in Tegel keinen Platz gebe. Hier kontern die Geschäftsflieger, sie dürften in Tegel nur landen, wenn es dort Abstellflächen für sie gebe. Und diese seien rar. Eine Landung in Tegel und ein anschließender Leerflug nach Schönefeld sei jedoch unwirtschaftlich.

Offen war im Verfahren, ob das Oberverwaltungsgericht hier eine Entscheidung treffen wird. Das Gericht könne den Fall auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, der dann entscheiden müsse, ob hier eine Diskriminierung vorliege, sagte Kipp.

Strittig war in der Verhandlung ferner, ob es in Schönefeld ausreichend Platz für die Geschäftsflieger gebe. Sie sollen dort in das vorhandene so genannte GAT-Terminal im Süden des Flughafens ziehen, das nach Angaben der Flughafengesellschaft bis zum 15. Juni noch erweitert wird. Zudem bemängelt Stillmann die schlechte Verkehrsanbindung zum GAT-Terminal über eine schmale Straße.

Für die Linienfluggesellschaften werde es dagegen auf jeden Fall genügend Platz in Tegel geben, hatte die Flughafengeselschaft schon vor der Verhandlung erklärt. Dort wird derzeit ein weiteres Terminal gebaut, das Ende März fertig sein soll. Auch die von den Fluggesellschaften gewünschten Start- und Landezeiten werde es in Tegel bis auf geringe Ausnahmen geben.

Bereits zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter zu verstehen gegeben, dass er Vorwürfe der Kläger nicht übernehme, der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und der damalige Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) hätten die Luftfahrtbehörde angewiesen, die Aufgabe des Flugbetriebs in Tempelhof zu beschließen. Öffentliche Äußerungen eines Politikers seien selbstverständlich, sagte der Vorsitzende Richter Kipp. Beide Politiker hatten mehrfach bereits vor dem Schließungsbeschluss der Luftfahrtbehörde verkündet, der Airport Tempelhof werde auf jeden Fall geschlossen. Klaus Kurpjuweit

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