Brandenburg: DATEN & REGELN
In der Landesverwaltung gibt es strenge Regeln für den Umgang mit Daten, Personalcomputern und Laptops sowie sonstigen mobilen Geräten. So ist es den normalen Landesdienern verwehrt, dienstliche Daten auf Privatrechnern zu speichern oder sonst wie zu verarbeiten.
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In der Landesverwaltung gibt es strenge Regeln für den Umgang mit Daten, Personalcomputern und Laptops sowie sonstigen mobilen Geräten. So ist es den normalen Landesdienern verwehrt, dienstliche Daten auf Privatrechnern zu speichern oder sonst wie zu verarbeiten. Wenn dies oder das Anschließen von mobilen Rechnern an das Dienstsystem genehmigt ist, dann werden die Geräte in der Regel so konfiguriert, dass die Dienstdaten nach dem Abstöpseln aus dem Dienstsystem nicht mehr lesbar sind. Festplatten von mobilen Landesrechnern müssen verschlüsselt sein. An Dienstgeräten werden selbst USB-Schnittstellen zugelötet, um das Andocken mit Fremdgeräten zu verhindern. Allerdings können für Minister Sondergenehmigungen gelten, da sie als oberste Dienstherren politisch dafür verantwortlich sind. In Speers Fall, so sagen es Ermittler, seien die Dienstdaten offensichtlich nicht verschlüsselt gewesen. Allerdings gilt etwa beim normalen Landesdiener ein Laptop in dem Moment nicht mehr als privat, in dem regelmäßig dienstliche Unterlagen darauf gespeichert sind, wie es bei Speer offenbar der Fall war. axf/pet
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