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Brandenburg: Datenschutzbeauftragte rügt Videoüberwachung
Dagmar Hartges Botschaft ist eindeutig: Die Zahl der Beschwerden steigt erneut. Firmen und Privatleute gehen fahrlässig mit Überwachungskameras um. Und in Sachen Informationsfreiheit ist Brandenburg im Vergleich zu anderen Bundesländern inzwischen Schlusslicht.
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Potsdam - Überwachung am Arbeitsplatz und Videos im Internet - die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge sieht beim Einsatz von Kameras zunehmend Persönlichkeitsrechte bedroht. In den beiden vergangenen Jahren sei vermehrt ein fahrlässiger Umgang außerhalb öffentlicher Plätze und Stellen zu beobachten, sagte sie am Dienstag in Potsdam bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts 2010/2011. Zahlreiche Beschwerden seien bei der Datenschutzbehörde in Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) wegen solcher Filmaufnahmen eingegangen.
Häufig sei es „reine Unüberlegtheit“ der Inhaber solcher Kameras, die zu einer Beschneidung der Rechte Dritter führe, sagte Hartge. Videokameras wurden etwa zum Schutz des Wohnraums auf Privatgrundstücken installiert - durch falsche Winkeleinstellungen der Geräte wurden dabei aber auch Straßen, Gehwege oder weitere Gebäude aufgenommen.
Unter anderem habe es Beschwerden von Passanten gegeben, die auf einer Straße gefilmt wurden und das Video in Echtzeit im Internet übertragen wurde. Der Anwohner habe angegeben, damit der Sachbeschädigung seines Autos vorbeugen zu wollen, sagte die Datenschutzbeauftragte.
Unerlaubte Filmaufnahmen würden aber nicht nur auf Privatgrundstücken gemacht - auch bei Firmen sei dies bereits vorgekommen. Bei einer brandenburgischen Produktionsfirma etwa seien Angestellte bei der Arbeit ununterbrochen mit neun Videokameras überwacht worden. Das Unternehmen habe sie installieren lassen, um Materialdiebstahl verhindern zu wollen, sagte Hartge.
Die Datenschutzbeauftragte legte auch Mängel bei staatlichen Stellen offen. In Sachen Informationsfreiheit sei Brandenburg im Vergleich zu anderen Bundesländern inzwischen Schlusslicht, bemängelte Hartge. Die Datenschutzbeauftragte fordert deshalb verbesserte Regeln für die Akteneinsicht bei Behörden. Vor allem Unternehmen, die mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten, dürften firmenbezogene Angaben zurückhalten, auch wenn Bürger Einsicht verlangten. Hintergrund sei das derzeitige Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht ist nach eigenen Angaben verpflichtet, den Landtag und der Landesregierung alle zwei Jahre mit einem Bericht über ihre Tätigkeit zu informieren. Der jetzige Report deckt die Jahre 2010 und 2011 ab. Laut Hartge gibt es einen Anstieg von Beschwerden. Jährlich nehme die Anzahl um zehn Prozent zu. 2011 seien 1.100 Vorgänge bearbeitet worden.
Die Datenschutzbehörde wurde 1992 in Kleinmachnow errichtet. Ziel ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Bürgers zu schützen. (dapd)
Anna Ringle-Brändli
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