HINTERGRUND: Dauerthema Solidarpakt
Die Debatte um die Finanzhilfen für Ostdeutschland ist ein Dauerbrenner. Laut einer Studie des Dresdner Finanzwissenschaftlers Helmut Seitz haben die neuen Länder und Berlin die Hälfte der Solidarpakt-Mittel 2005 zweckentfremdet.
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Die Debatte um die Finanzhilfen für Ostdeutschland ist ein Dauerbrenner. Laut einer Studie des Dresdner Finanzwissenschaftlers Helmut Seitz haben die neuen Länder und Berlin die Hälfte der Solidarpakt-Mittel 2005 zweckentfremdet. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will Mitte Juni mit den Ost-Finanzministern über den weiteren Umgang mit dem Solidarpakt II beraten.
SOLIDARPAKT I
Von 1995 bis Ende 2004 flossen über den Finanzausgleich von Bund und Alt-
Ländern insgesamt 94,5 Milliarden Euro für Beseitigung ökologischer Altlasten und Erhalt industrieller Kerne in die ostdeutschen Länder und Kommunen.
SOLIDARPAKT II
Damit erhalten die ostdeutschen Länder und Berlin bis 2019 insgesamt 156,5 Milliarden Euro. Von den Sonderzuweisungen des Bundes bekommt Sachsen mit 26,1 Prozent den höchsten Anteil. Berlin erhält 19,0 Prozent, Sachsen-Anhalt 15,7 Prozent, Thüringen und Brandenburg jeweils 14,3 Prozent. Den geringsten Anteil bekommt Mecklenburg-Vorpommern mit 10,5 Prozent. Die Zahlungen werden Stück für Stück abgeschmolzen, bis sie schließlich 2020 bei Null angekommen sein sollen. Anders als beim Solidarpakt I können die Länder das Geld aus dem Solidarpakt II stärker nach ihren eigenen Vorstellungen ausgeben. Im Gegenzug müssen sie jährlich einen Fortschrittsbericht Aufbau Ost vorlegen, der dem Bund als Kontrollinstrument dient.
KORB I
Die Leistungen des Solidarpakt II teilen sich in zwei „Körbe“ auf. Der größte Teil geht mit 105,3 Milliarden Euro aus dem Korb I in den „Abbau teilungsbedingter Lasten“ – Mittel für den Aufbau der Infrastruktur und den Ausgleich der geringeren Finanzkraft der Ost-Kommunen. Einige Ost-Regierungschefs drängen auf Lockerungen bei der Verwendung.
KORB II
Umstritten ist vor allem der 51,2-Milliarden-Anteil des Solidarpakts aus dem Korb II. Das Geld (Mittel des Bundes, aus EU-Strukturfonds und die Investitionszulage) steht über die Jahre verteilt für besondere wachstums- und beschäftigungsfördernde Projekte zur Verfügung. Die Aufteilung ist derzeit noch offen. Bis zum Herbst sollen die Politikfelder festgelegt werden, die damit finanziert werden. Die Ost-Länder drängen aus Gründen der Planungssicherheit zudem, auch diesen Teil der Solidarpakt-Mittel rechtlich festzuschreiben. Angesichts der 2007 anstehenden Kürzung von EU-Fördermitteln für Ostdeutschland versicherte die Bundesregierung, die zugesagten 156 Milliarden Euro bis 2019 hätten Bestand.
FEHLVERWENDUNG
Von einer fehlerhaften Verwendung von Soli-Geldern sprechen Experten vor allem dann, wenn damit laufende Ausgaben der Länder gedeckt werden. Dazu zählen vor allem Personalausgaben in öffentlichen Verwaltungen oder im Schulbereich sowie Zinsausgaben auf Schulden, aber auch Mieten und Pachtausgaben für Landeseinrichtungen. AFP
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