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Eine Steinfigur am Kölner Dom blickt gen Himmel. Diverse Initiativen protestieren am Tag der Veröffentlichung des neuen Gutachtens zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln gegen die schleppende Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche. Themenbild, Symbolbild Köln, 18.03.2021 *** A stone figure at the Cologne Cathedral looks to the sky Various initiatives protest on the day of the publication of the new report on the handling of sexual abuse in the Archdiocese of Cologne against the slow processing of abuse cases in the Catholic Church Theme image, symbolic image Cologne, 18 03 2021 Foto:xC.xHardtx/xFuturexImage

© Imago/Christoph Hardt

Debatte über geplante Ablösezahlungen: Brandenburg will Staatsleistungen für Kirchen beibehalten

Brandenburg sieht das Vorhaben kritisch, die Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche abzulösen. Bislang sei dem Ministerium kein konsensfähiges Ablöse-Modell bekannt.

Stand:

Brandenburg lehnt ein Aus für die Staatsleistungen an die Kirchen durch eine Ablösezahlung derzeit ab. „Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich mit dem Vorhaben befasst und steht ihm kritisch gegenüber“, sagte ein Sprecher des Kulturministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam: „Diese Auffassung teilen wir.“ Bislang sei dem Ministerium „kein für alle Beteiligten konsensfähiges Ablöse-Modell bekannt“.

Gespräche über eine mögliche Ablösung der Staatsleistungen würden in Brandenburg nicht geführt, sagte der Sprecher. Nach derzeitigem Stand sei davon auszugehen, dass die Leistungen des Landes im Jahr 2023 für die evangelische Kirche einen Betrag von rund 13,9 Millionen Euro und diejenigen an die katholische Kirche einen Betrag von rund 1,75 Millionen Euro erreichen werden.

Dies könne sich jedoch in Abhängigkeit von der Übertragung des Ergebnisses der anstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder noch ändern, sagte der Sprecher. Hintergrund sei, dass die Entwicklung der Beamtenbesoldung im Land für die Dynamisierung der Leistungen des Landes an die Kirchen maßstäblich sei.

Die Leistungen des Landes nach dem evangelischen Staatskirchenvertrag von 1996 und nach dem Staatsvertrag mit dem Vatikan von 2003 würden pauschal ausgereicht und unterlägen keiner Zweckbindung, sagte der Sprecher. Staatsleistungen erhalten die Kirchen unter anderem als Entschädigung für Enteignungen im Zuge der Säkularisierung. Dies durch eine Ablösezahlung zu beenden, wurde bereits 1919 in der Weimarer Reichsverfassung und 1949 erneut im Grundgesetz festgelegt.

(epd)

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