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Brandenburg: DEFINITION

Eine allgemeingültige Festlegung, ab welcher Betriebsgröße von Massentierhaltung gesprochen werden kann, gibt es nicht. Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sind intensive Tierhaltungsbetriebe Anlagen, in denen weniger als 10 Prozent des Futters aus dem eigenen Betrieb kommen und in denen die Besatzdichte 10 Großvieheinheiten pro Hektar betrieblicher landwirtschaftlicher Nutzfläche übersteigt.

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Eine allgemeingültige Festlegung, ab welcher Betriebsgröße von Massentierhaltung gesprochen werden kann, gibt es nicht. Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sind intensive Tierhaltungsbetriebe Anlagen, in denen weniger als 10 Prozent des Futters aus dem eigenen Betrieb kommen und in denen die Besatzdichte 10 Großvieheinheiten pro Hektar betrieblicher landwirtschaftlicher Nutzfläche übersteigt. Laut einer Verordnung des Europäischen Parlamentes dagegen beginnt intensive Viehhaltung bei 40 000 Tierplätzen für Geflügel, 2000 Plätzen für Mastschweine und 750 Plätzen für Sauen. mat

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