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Brandenburg: Den falschen Rocker getroffen?

Neuruppin – Der Rockerkrieg in der Hauptstadtregion beschäftigt weiter die Gerichte. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung müssen sich seit gestern zwei Mitglieder der Gruppe „Red Devils“ vor dem Landgericht Neuruppin verantworten.

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Neuruppin – Der Rockerkrieg in der Hauptstadtregion beschäftigt weiter die Gerichte. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung müssen sich seit gestern zwei Mitglieder der Gruppe „Red Devils“ vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Rene W. (27) aus Hohen Neuendorf und Bernd K. (36) aus Berlin-Reinickendorf sollen im Juli aus ihrem Wagen an einer Kreuzung in Hennigsdorf (Oberhavel) den Berliner Polizeibeamten Andreas W. in dessen Auto angeschossen haben. Abgesehen haben sollen sie es laut Anklageschrift aber auf den Beifahrer Sven R., einem früheren Mitglied der „Bandidos“.

Begleitet war der Prozessauftakt von einem Aufgebot von 111 Polizisten und Kontrollen an den Zufahrtsstraßen nach Neuruppin. Ermittler vermuten hinter der Tat Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Rockergruppen „Bandidos“ und „Hells Angels, mit letzteren sympathisieren die „Red Devils“, von denen zehn Mitglieder im Verhandlungssaal saßen. Gegen den angeschossenen Polizeibeamten läuft derzeit ein Suspendierungsverfahren. Anfang August war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seinem Freund eine Akte mit den Kennzeichen ziviler Polizeiwagen zugänglich machte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Freund, Torsten Sch., ist Chef der „Bandidos“ in Hohen Neuendorf. Bei dem Beamten hatten Ermittler Devotionalien der Rockerbande gefunden. Vor Gericht bestritt er gestern deren Mitglied zu sein.

Der Schuss hatte W. in der Achsel getroffen, eine Arterie jedoch verfehlt. Wie ein Gutachter gestern sagte, habe daher keine akute Lebensgefahr bestanden.

Sein Kumpan Sven R. sagte gestern als Zeuge: „Es ist ein Unding, dass man einen Polizisten anschießt, daher gehe ich davon aus, dass der Anschlag mir galt.“ Er gab sich als Projektmanager im pharmazeutischen Großhandel aus und saß bereits wegen bewaffneten Raubüberfalls und Drogenhandels im Gefängnis. Mitglied der „Bandidos“ sei er nicht mehr, habe aber noch Kontakte. „Man kann sich schlagen und Sachen unter sich regeln“, so Sven R. „Schießen ist aber nicht die feine Art.“ Unter Rockern sei es aber öfter möglich, dass so etwas passiert.

Die Verteidiger der Angeklagten äußerten Zweifel an der Tatversion der Staatsanwaltschaft und gehen von einer Provokation aus. Zeugen hätten von Rufen und einer verbalen Auseinandersetzung kurz vor der Tat berichtet. Zudem wollen die Anwälte nachweisen, dass die beiden angeklagten Rocker vom Opfer oder seinem Beifahrer zuvor mit Pfefferspray attackiert worden waren.

Für den Prozess sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Am 8. Januar wird mit einem Urteil gerechnet.axf

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