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Brandenburg: Denkmal-Fonds ohne Finanzierung

Kabinett berät über umstrittene Gesetzesnovelle

Potsdam. Seit Jahren hoffen Konservatoren, Denkmaleigner und Bauherren auf die Neufassung des Landesdenkmalschutzgesetzes. Heute soll es der Planung zufolge vom Kabinett verabschiedet werden. Doch inwieweit es den Eigentümern von Denkmälern wirklich hilft, ist noch sehr die Frage.

Zwar wird mit der von Kulturministerin Johanna Wanka (CDU) vorgelegten Novelle zum 1. Januar 2005 der lange geforderte „Denkmalfonds“ gebildet, um Eigentümern und Bauherren zu helfen, die durch Denkmalsschutzauflagen „unzumutbar belastet“ werden. Zugleich aber enthält der Gesetzentwurf keine Aussage, wie dieser Denkmalfonds finanziert werden soll. Im Paragraphen 26 heißt es lediglich, dass er „nach Maßgabe des Haushaltes“ errichtet werden soll. In der Begründung des Kulturministeriums heißt es: Angesichts der „sehr angespannten Lage des Landeshaushaltes“ könne „die Entscheidung über die Ausstattung des Fonds nicht mit diesem Gesetz abschließend geregelt werden“. Die Entscheidung sei vielmehr dem Landtag vorbehalten. Vor allem wegen dieser ungeklärten FinanzFrage gibt es gegen Wankas Entwurf nach wie vor Widerstände anderer Ressorts. Regierungskreise wollten gestern nicht einmal ausschließen, dass die Kulturministerin mit der schon mehrfach vertagten Novelle scheitern könnte.

Denn auch von anderer Seite wird scharfe Kritik an dem Entwurf geübt. So wehren sich die Gemeinden und die Architektenkammer gegen eine „Entmachtung“ der örtlichen Denkmalbehörden. Künftig soll die Landesdenkmalliste nicht mehr von den Kommunen, sondern vom Landesdenkmalamt in Wünsdorf geführt werden. Gegen die beabsichtigte Denkmal-Eintragung konnten Eigentümer bislang Widerspruch einlegen. Künftig erfahren sie erst davon, wenn das Denkmal schon eingetragen ist. thm

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