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Brandenburg: Denkmalschutz-Gesetzesnovelle stößt in Brandenburg auf Kritik IHK: Denkmalpflege wird auf Eigentümer abgewälzt

Von Sandra Schipp Potsdam. Die vom Kabinett beschlossene Novelle zum Denkmalschutzgesetz stößt in Brandenburg auf teils heftige Kritik.

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Von Sandra Schipp Potsdam. Die vom Kabinett beschlossene Novelle zum Denkmalschutzgesetz stößt in Brandenburg auf teils heftige Kritik. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) warnten vor neuen Belastungen für die Wirtschaft. Der Landkreistag beklagte, dass die Zuständigkeiten von den Kommunen auf Landesebene verlagert werden. Die PDS sieht die Kommunen mit ihren unteren Denkmalbehörden vom Land entmündigt. Die Architektenkammer warf der Landesregierung vor, den Denkmalschutz aus Spargründen ganz abzuschaffen. Die vermeintliche Bürokratieerleichterung sei folgenschwer, warnte der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs, Victor Stimming. Rund 20 000 bislang nicht geschützte Objekte würden „per Federstrich“ zum Denkmal. Die Eigentümer hätten kein Recht auf Anhörung, müssten aber sämtlichen Anzeige- und Erhaltungspflichten nachkommen. Für Investitionen an den Bauten gebe es dann jedoch keine Rechtssicherheit mehr. Wer in ein neu erworbenes Objekt investiere, müsse künftig mit immensen Kosten rechnen, wenn das Gebäude nachträglich in die Denkmalliste eingetragen werde. Es bestehe die Gefahr, dass die Lasten des Denkmalschutzes auf die Eigentümer abgewälzt werden. Der Geschäftsführer des Landkreistages, Peter-Paul Humpert, kritisierte, eine Verfahrensvereinfachung sei durch die Novelle nicht zu erwarten. Es wäre besser gewesen, die Verantwortung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu bündeln. Dies wäre auch im Sinne der Funktionalreform gewesen, wonach die Zuständigkeiten vor Ort gestärkt werden sollen. Zugleich hätte das Land seine Behördenstrukturen weiter verschlanken können. Auf die Kreise sieht Humpert nun neue Probleme zukommen. Die Zahl der Denkmäler werde sich schlagartig erhöhen, und dies bedeute eine Mehrbelastung für die Kommunen. Der kulturpolitische Sprecher der PDS-Fraktion, Andreas Trunschke, warnte vor einer „Entkommunalisierung“. Das Genehmigungsverfahren für Denkmäler werde auf Landesebene verlagert. Die Kompetenz der Kommunen und die Identifikation vor Ort sei jedoch unabdingbar. Zwar könne die Eintragung in die Denkmalliste „durchaus eine Verfahrensverkürzung vertragen“. Dies dürfe jedoch „im Sinne der Funktionalreform nicht von den Kommunen wegführen“. SPD-Fraktionschef Gunter Fritsch bemängelte, dass die Eigentümer erst hinterher über die Eintragung von Denkmälern informiert werden. Ein Denkmal sei mit Mehrkosten und Einschränkungen verbunden, daher sollte auch der Bürger mit in die Entscheidungen der Behörden einbezogen werden. Zudem mache es nicht viel Sinn, wenn das Denkmal von seinem Besitzer nicht akzeptiert werde. Begrüßenswert sei der geplante Abbau von Bürokratie. Allerdings sollte im parlamentarischen Verfahren geprüft werden, ob es noch mehr Möglichkeiten zur Vereinfachung gebe.

Sandra Schipp

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