HINTERGRUND: Der Einsatz von Staatstrojanern
Trojaner sind Programme, die über eine Internetverbindnung auf einem Computer installiert werden, Daten sammeln, verändern und weitergeben. Der vom Chaos Computer Club (CCC) entschlüsselte Staatstrojaner kann weitaus mehr als die vom Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil zu Online-Durchsuchungen 2008 zugelassene Überwachung von Internettelefonie und von Chats.
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Trojaner sind Programme, die über eine Internetverbindnung auf einem Computer installiert werden, Daten sammeln, verändern und weitergeben. Der vom Chaos Computer Club (CCC) entschlüsselte Staatstrojaner kann weitaus mehr als die vom Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil zu Online-Durchsuchungen 2008 zugelassene Überwachung von Internettelefonie und von Chats. Offenbar sind zwei Versionen des Programms im Umlauf. Den kritisierten und vom Landeskriminalamt Bayern eingesetzten Trojaner hat der Freistaat nach derzeitigem Stand noch vor dem Urteil aus Karlsruhe erworben. Zulässig ist der Einsatz nur bei Anhaltspunkten für eine „konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ und muss von einem Richter angeordnet werden. axf
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