HINTERGRUND: Der Fall Schöneburg
Schöneburg, von Beruf Strafverteidiger, war vorgeworfen worden, einen seiner Ex-Mandanten, der in Brandenburg/Havel einsitzt, bevorzugt zu haben. So hatte er die geplante Zwangsverlegung des Schwerkriminellen in eine andere Vollzugsanstalt verhindert – gegen das Votum der JVA-Leitung und der zuständigen Fachabteilung.
Stand:
Schöneburg, von Beruf Strafverteidiger, war vorgeworfen worden, einen seiner Ex-Mandanten, der in Brandenburg/Havel einsitzt, bevorzugt zu haben. So hatte er die geplante Zwangsverlegung des Schwerkriminellen in eine andere Vollzugsanstalt verhindert – gegen das Votum der JVA-Leitung und der zuständigen Fachabteilung. Nach Angaben aus Justizkreisen ein bis dahin einmaliger Vorgang in Brandenburg. Die JVA-Leitung hatte den Insassen unter Verdacht, andere Gefangene zu erpressen sowie mit Drogen und anderen seltenen Waren zu handeln. Der Mann habe mit seinem mit ihm inhaftierten Lebensgefährten eine Hausmacht aufgebaut. Zudem hatten Schöneburgs Ex-Mandanten den Minister seit Jahren regelmäßig aus dem Gefängnis auf dessen Handy angerufen – und im Gefängnis mit diesen guten Verbindungen geprahlt und gegenüber JVA-Mitarbeitern offen damit gedroht. Die PNN hatten eine Anrufliste veröffentlich, die belegte, dass der Minister allein binnen sechs Tagen Ende November/Anfang Dezember 2013 zwölfmal von den Gefangenen angerufen wurde. pet
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