Brandenburg: Der Kronzeuge schweigt weiter
Prozess um den Doppelmord von Dahlwitz-Hoppegarten gerät ins Stocken
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Frankfurt (Oder) - Im Prozess um den Doppelmord von Dahlwitz-Hoppegarten wird ein Freispruch der drei Angeklagten immer wahrscheinlicher. Josef Steve A. (66), sein Sohn Bassam A. (39) sowie sein Schwiegersohn Abed N. (41) sollen nach Überzeugung der Frankfurter Staatsanwaltschaft am 6. Dezember 2000 den 45-jährigen Autohändler Gazi Al A. sowie dessen Ehefrau erschossen und mehrere Hunderttausend Mark erbeutet haben. Der Kronzeuge der Anklage ist Nidal A., der Neffe des Hauptangeklagten Josef Steve A.
Nidal A. hatte jedoch, wie berichtet, am Montag vor dem Frankfurter Landgericht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der in Niedersachsen lebende Palästinenser massiv unter Druck gesetzt wurde. Gestern sollten die Protokolle von Telefongesprächen zwischen ihm und den Angeklagten beziehungsweise deren Angehörigen verlesen werden, die von der Polizei erstellt worden waren. Doch die Verteidiger der Angeklagten verhinderten dies. Sie monierten unter anderem, dass bei einigen Protokollen das genaue Datum fehle. Außerdem bezweifelten sie, dass die telefonische Überwachung des Zeugen rechtens gewesen sei. Der Vorsitzende Richter verzichtete zunächst auf das Verlesen der Protokolle, um der Anklage Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Er trug stattdessen Auszüge aus anderen Gerichtsakten vor, aus denen hervorging, dass der Zeuge Nidal A. im Zusammenhang mit weiteren Morden in Berlin, Hamburg und Bremen immer wieder die Angeklagten beschuldigt hatte. Diese hätten beispielsweise ihr Tatfahrzeug bei ihm untergestellt, ihm von den Verbrechen erzählt oder sich untereinander darüber unterhalten.
Nidal A. war aufgrund der Drohungen gegen ihn zeitweise in das Zeugenschutzprogramm des brandenburgischen Landeskriminalamtes aufgenommen worden. Der Prozess gegen die drei Angeklagten, von denen zwei bereits eine Haftstrafe wegen Mordes in Schweden abgesessen haben, war nur zustande gekommen, weil das Oberlandesgericht der Meinung war, dass sich das Gericht eine eigene Meinung über die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen Nidal A. bilden müsse. Die Anklage hofft noch auf einen weiteren Zeugen, der sich zur Zeit im Libanon aufhält. Der Prozess wird am 13. Mai fortgesetzt. Sandra Dassler
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