Brandenburg: Der Teufel steckt im Detail
In den vergangenen Jahrzehnten wurde deutlich, dass die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nicht optimal und transparent verteilt sind. Immer häufiger musste – quasi an den Parlamenten in Bund und Ländern vorbei – der Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden.
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In den vergangenen Jahrzehnten wurde deutlich, dass die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nicht optimal und transparent verteilt sind. Immer häufiger musste – quasi an den Parlamenten in Bund und Ländern vorbei – der Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden. Für die Bürger war am Ende nicht mehr nachvollziehbar, welche staatliche Ebene und welche Regierung für welches Gesetz verantwortlich waren. Deshalb hat die Föderalismusreform auch für die weitere Demokratieentwicklung in unserem Land und für die politische Handlungsfähigkeit in Bund, Ländern und Gemeinden eine große Bedeutung.
Aber der Teufel steckt im Detail. In den vergangenen Jahren und Monaten wurde lange darüber verhandelt, welche Kompetenzen künftig der Bund, welche die Länder und welche beide gemeinsam erhalten sollten. Leider wurden dabei auch bewährte Gemeinschaftsaufgaben – gerade bei Bildung, Wissenschaft und Forschung – auf die Länder übertragen.
Damit droht nun die Gefahr, dass die ostdeutschen Länder durch einen Wettbewerbsföderalismus abgehängt werden, der die Starken noch stärker macht und die Schwachen noch schwächer. Deshalb besteht aus meiner Sicht in folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:
1. Die Bund-Länder-Hochschulbauförderung muss erhalten bleiben. Seit mehr als 30 Jahren ist die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau im Grundgesetz verankert. Für jeden Euro, mit dem ein Bundesland eine Hochschule modernisiert, gibt der Bund einen Euro hinzu. Wird sie abgeschafft, wären insbesondere die ostdeutschen Länder finanziell überfordert. Die Folge wäre eine Unterfinanzierung der Universitäten, die Schwächung der universitären Forschung, der Verlust an Attraktivität der Hochschulen und die Abwanderung von exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
2. Der Bund sollte auch künftig – wie beim Ganztagsschulprogramm – Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden gewähren können. Dies wäre nach dem Reformvorschlag dem Bund sogar untersagt, der kaum mehr Kompetenzen im Bildungsbereich hat.
3. Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht sollten bundeseinheitlich geregelt bleiben. Sonst hätten die finanzschwächeren neuen Bundesländer künftig kaum eine Chance, ihr Personal zu den gleichen Bedingungen zu bezahlen wie die finanzstärkeren Länder. Kleinstaaterei im öffentlichen Dienst und Abwanderung zu den reicheren Ländern wären die Folge.
Ich hoffe sehr, dass die Vernunft siegt und es uns gelingt, Details in diesen Punkten zu verbessern, ohne die Föderalismusreform generell zu gefährden.
Die Autorin ist Potsdamerin und Sprecherin der Arbeitsgruppe „Aufbau Ost“ der SPD-Bundestagsfraktion
Andrea Wicklein
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