Brandenburg: Diäten können künftig sinken
Neue Abgeordnetenversorgung beschlossen / Pensionen auf 69 Prozent reduziert
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Potsdam - Die Diäten der Brandenburger Abgeordneten werden ab 2007 an die Entwicklung der Erwerbseinkommen im Land angepasst: So sieht es das neue Gesetz zur Abgeordnetenversorgung vor, das gestern im Landtag von einer Allianz aus SPD, CDU und Linkspartei verabschiedet wurde. Eine Abweichlerin sorgte in der SPD-CDU-Regierungskoalition für Unruhe: SPD-Vizefraktionschefin Esther Schröder, einst von der PDS zur SPD gewechselt, stimmte demonstrativ gegen das Gesetz – und kritisierte es im Plenum offen als „gesellschaftlich nicht akzeptabel.“ Es klammere sich an nicht „zu rechtfertigende Privilegien für Abgeordnete“, weil die Altersversorgung kaum angetastet werde, so Schröder. Mit ihrem Nein vertrete sie die Position der Bundes–SPD, keine Diätenerhöhungen ohne eine Reform der Altersversorgungssysteme zu beschließen. Brisant: Schröder, die in der SPD-Fraktion mit ihrem Nein eine Außenseiterrolle einnimmt, hat an der SPD-Basis durchaus Unterstützung. So hatte der Babelsberger SPD-Ortsverein, prominentes Mitglied ist Regierungschef Matthias Platzeck, in einem Beschluss vor einer Verabschiedung des Gesetzes gewarnt, „weil es sozialdemokratischen Grundsätzen und Wahlversprechen aus dem Landtagswahlkampf 2004 widerspricht.“
Redner von SPD, CDU und Linkspartei verteidigten die Reform: Es sei ein Fortschritt, dass sich die Diäten nicht länger an der Versorgung von Beamten und Richtern orientieren, sagte Heinz Vietze, der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion. Angesichts der wirtschaftlich schwierigen Situation im Land seien auch Diätensenkungen nicht ausgeschlossen. Dagegen hatte der Bund der Steuerzahler ein Modell nach dem Vorbild des nordrhein-westfälischen Landtages auch für Brandenburg gefordert: Danach sollten eine höhere Grunddiät von 7000 Euro (bisher 4399) gezahlt werden, dafür aber alle bisherigen extra gezahlten Pauschalen und Aufwendungen zur Altersversorgung wegfallen. Durch das Gesetz erhalten Brandenburgs Abgeordnete künftig geringere Pensionen. Die maximalen Ruhestandsbezüge werden von 75 auf 69 Prozent der Grunddiät reduziert, das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben. Es sieht weitere Einschnitte vor: So erhalten Abgeordnete keine kostenlose Jahresumweltkarte für den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg mehr. Das Brandenburg-Ticket der Bahn wird künftig mit der Kilometerpauschale verrechnet.
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