Brandenburg: Die 18-Monate-Frist war Konsens
Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen zu Platzeck-Büro eingestellt. Politisch bleibt Rot-Rot in Erklärungsnot
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Potsdam - Juristisch wird der Streit um die Unterstützung für Ex-Ministerpräsident Matthias Platzeck für „nachwirkende Aufgaben“ aus seinem Regierungsamt keine Folgen haben. „Wir haben mangels eines Anfangsverdachts der Untreue von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam am Donnerstag. Politisch bleibt die rot-rote Regierungskoalition aber in Erklärungsnot. Die Staatskanzlei bezahlt Platzeck aus Steuergeldern noch über eineinhalb Jahre nach dessen Rücktritt einen Mitarbeiter. Zudem hat der Ex-Regierungschef ein Büro im Landtag.
Generell ist es für die Opposition kein Problem, dass der frühere Ministerpräsident – wie in anderen Bundesländern üblich – auch nach seinem Ausscheiden aus dem Regierungsamt Personal und Fahrdienst bereitgestellt wird. Allerdings kritisieren CDU und Grüne, wie Rot-Rot nun ihre eigene Position verletzt.
Konkret geht es darum, dass der Finanzausschuss des Landtags auf Antrag von SPD und Linken im November 2013 im Nachtragshaushalt beschlossen hatte, dass frühere Ministerpräsidenten aus dem Etat der Staatskanzlei weiterhin unterstützt werden – allerdings mit der Begründung, dass dies „auf einen Zeitraum von längstens 18 Monaten“ beschränkt werden soll. Diesen Nachtragshaushalt beschloss der Landtag dann auch, im Haushalt vermerkt wurde aber nur die Unterstützung, nicht die Frist. Die findet sich jedoch in der Anlage wieder, die zum Landtagsbeschluss gehört.
Überdies – und da hilft ein Blick ins Archiv – hatte der damalige Staatskanzleichef Albrecht Gerber (SPD) in den Wochen zuvor in vertraulichen Runden auch mit den Oppositionsfraktionen, bemüht um einen breiten Konsens, genau diese Regelung mit dieser Frist ausgehandelt.
Demnach wäre die Unterstützung für Platzeck, der Ende August 2013 sein Amt niedergelegt hatte, Ende Februar 2015 ausgelaufen. Rot-Rot, besonders die SPD pocht aber darauf, dass im Gesetz keine Frist genannt wurde. Daher sei die nun auch für Platzeck angepeilte Spanne von zwei Jahren nicht zu beanstanden.
Allen Fragen nach der damaligen Begründung und nach der Frist weichen die Koalitionäre bislang beharrlich aus und verweisen darauf, dass jetzt das Ministergesetz novelliert werden und eine Zweijahresfrist enthalten soll. Daher sei die nun für Platzeck angepeilte Spanne von zwei Jahren nicht zu beanstanden.
Fraglich ist, ob der Staatskanzlei oder dem Justizministerium bei der abschließenden rechtlichen Prüfung des Gesetzes zum Nachtragshaushalt, bevor der Landtag darüber abstimmte, die nun offenbar gewordene Regelungslücke nicht hätte auffallen müssen – dass nämlich der Wille des Gesetzgebers, also auch die Frist, gar nicht im Haushalt vollständig auftaucht. In der Koalition ist schon jetzt die Rede davon, dass die Staatskanzlei möglicherweise bei der rein redaktionellen Prüfung der Gesetzesvorlage mehr als nur redaktionell eingegriffen hat.
Fragen wirft Platzecks Mitarbeiter auf, der von der Staatskanzlei gestellt wird. Er hat den Posten erst kürzlich übernommen. Laut Haushalt ist die Stelle des Mitarbeiters der Staatskanzlei, der dem Ex-Regierungschef zur Seite gestellt wird, im höheren Dienst angesiedelt. Der erfordert allerdings mindestens ein Hochschulstudium, das aber hat Platzecks langjähriger Vertrauter nicht, er ist nur Facharbeiter.
Möglicherweise hat seine Anstellung in der Staatskanzlei auch einen anderen Hintergrund. Bis Herbst 2014 war er acht Jahre lang Büroleiter beim damaligen Oberbürgermeister von Cottbus, Frank Szymanski (SPD). Auch nahm man es bei ihm nicht so genau mit den Regeln für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Platzecks Vertrauter hatte bei Szymanski einen außertariflichen Vertrag, monatlicher Verdienst nach PNN-Informationen: 6000 Euro. Üblich sind für diesen in einer Stadt wie Cottbus um die 4000 Euro.
nbsp;Alexander Fröhlich
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