Brandenburg: Die Idee mit der Rechtsfigur
Bondereform-Skandal: Der zuständige Beamte wunderte sich über Gerichte
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Potsdam - Er habe „keinen Raum“ für die Interessen der Eigentümer gesehen bei seinem Handeln, sagte Harry Bay, der bis zum Jahr 2002 verantwortliche Landesbeamte für das Bodenreformland gestern vor dem Bodenreform-Untersuchungsausschuss des brandenburgischen Landtags. Auch in den Fällen, in denen sich die Verwaltung zunächst zu Vertretern der unbekannten Eigner bestellen ließ, sei es für ihn nur darum gegangen, die möglichen staatlichen Ansprüche auf die Liegenschaften durchzusetzen. Dazu habe er sich durch einen Kabinettsbeschluss legitimiert gefühlt.
Nachdem das Land bei der Suche nach den Eigentümern der Grundstücke nicht schnell genug voran gekommen war und die Verjährung seiner Ansprüche auf Bodenreformland drohte, und im Winter 1999, so Bay, „sich alles zusammenballte“, seien die Beamten auf die Idee gekommen „die Rechtsfigur des Vertreters in Stellung zu bringen“. Dies sei ihm auch deswegen als gangbarer Weg erschienen, weil es in vielen Fällen so schwer gewesen sei, die damaligen Eigentümer zu ermitteln. „Bei den Erben, die offensichtlich keinerlei Interesse bekundet hatten, den Vermögenswert zu heben, schien es mir auch reichlich unwahrscheinlich, dass sie noch ein Interesse an den Grundstücken hatten.“ Rechtlich die sauberste Lösung wäre es aus der Sicht von Bay gewesen, wenn man einen Dritten als Vertreter bestellt hätte, den das Land dann auf Herausgabe der Grundstücke verklagen hätte können. Aber davon habe man wegen der zu erwartenden Prozessflut abgesehen und dann den Weg gewählt, das Land selbst zum Vertreter zu bestellen, der allerdings nicht die Interessen der Eigentümer, die er vertrat im Blick hatte.
Grundsätzlich halte er es nach wie vor für vertretbar, wie das Land seine Ansprüche durchzusetzen versuchte. Freiwillig gemeldet hätten sich sicher nur Eigentümer, „die nicht mit ihren Vermögenswerten umgehen konnten“. Und darauf konnte laut Bay das Land nicht vertrauen. Die Kritik und die Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) wie auch des Oberlandesgerichts (OLG) an dem gewählten Verfahren hält er für falsch. Der BGH habe ihn mit seinem Urteil „entsetzt“ und beim OLG werde man als Jurist schon deswegen „skeptisch“, weil dieses Gericht sich in seiner Begründung „seitenlang abquält“, so der Beamte. Johann Legner
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