Brandenburg: Die neun Babys dürfen bestattet werden
Vor Beisetzung sind noch Formalien zu erledigen / Verurteilte Mutter will mit zur Beerdigung
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Frankfurt (Oder) - Die Beisetzung der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd wird aller Voraussicht nach noch einige Tage auf sich warten lassen. „Jetzt sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass die Babys würdevoll und in angemessener Weise bestattet werden können. Dafür sind leider einige Formalien nötig“, sagte eine Sprecherin der Stadt Frankfurt am gestrigen Mittwoch. Am Vortag hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) die Leichen freigegeben. Die sterblichen Überreste galten bisher als Beweismittel im Verfahren gegen die Mutter, werden laut Gericht nun aber nicht mehr benötigt.
Nach Angaben der Rathaussprecherin muss die Frage des Geburtsortes geklärt werden, um die Geburt beurkunden zu können. Dies sei wiederum Voraussetzung für die Ausstellung der Sterbeurkunden. Das könnten Frankfurt, Brieskow-Finkenheerd oder aber auch Goslar sein, wo eines der Kinder geboren worden war. Dies werde jetzt geprüft. Die zuständige Behörde könne in Ausnahmefällen auch einen vorläufigen Bestattungsschein ausstellen, wenn sich die Formalien hinziehen sollten. Die Entscheidung über den Bestattungsort liege bei den Eltern.
Die Leichen waren Ende Juli 2005 auf einem Grundstück in Brieskow-Finkenheerd entdeckt worden. Die Mutter soll die Kinder zwischen 1988 und 1998 zur Welt gebracht und anschließend getötet haben.
Die Frau war 2006 wegen Totschlags durch Unterlassen in acht Fällen zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Tod eines Kindes im Jahre 1988 galt als verjährt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im April teilweise auf. Er bestätigte zwar den Schuldspruch wegen Totschlags, die Strafhöhe muss aber durch eine andere Kammer des Gerichts neu verhandelt werden. Der Prozess soll voraussichtlich Ende 2007 oder Anfang 2008 stattfinden.
Unterdessen wurde bekannt, dass die in Haft sitzende Mutter mit zur Bestattung ihrer Kinder will. „Sie würde gern an der Beerdigung der Kinder teilnehmen“, sagte ihr Anwalt Matthias Schöneburg.
Voraussetzung sei jedoch, dass die Beisetzung in aller Stille stattfinde. Die 42-Jährige habe geäußert, dass die Kinder auf dem Frankfurter Friedhof begraben werden sollen. Auch der von der Angeklagten inzwischen geschiedene Vater der Kinder sei in dieser Sache gefragt. Jörg Schreiber
Jörg Schreiber
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