Brandenburg: Die Panne von Neuhausen
Zu den Merkwürdigkeiten der diesjährigen Kommunalwahlen im Land Brandenburg gehört es, dass 5000 Wähler aus 15 Gemeinden des Amtes Neuhausen (Landkreis Spree-Neiße) zweimal an die Wahlurnen gerufen werden. An diesem Sonntag, um den Kreistag zu wählen.
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Zu den Merkwürdigkeiten der diesjährigen Kommunalwahlen im Land Brandenburg gehört es, dass 5000 Wähler aus 15 Gemeinden des Amtes Neuhausen (Landkreis Spree-Neiße) zweimal an die Wahlurnen gerufen werden. An diesem Sonntag, um den Kreistag zu wählen. Im nächsten Frühjahr, um die verschobene Wahl der Bürgermeister und Gemeindevertretungen nachzuholen. Der Grund ist, dass bei der Vorbereitung der Gemeindegebietsreform die in der Verfassung vorgeschriebenen Bürgeranhörungen versäumt wurden. Das Verfassungsgericht sprach daraufhin letzte Woche das Machtwort: Der zwangsweise Zusammenschluss zur neuen Großgemeinde, der am Wahltag vollzogen werden sollte, kann nicht stattfinden. Zwangsläufig können auch der Bürgermeister und die Gemeindevertretung der geplanten Groß-Gemeinde nicht wie geplant gewählt werden. Laut Verfassungsgerichts-Urteil wählen die 15 Gemeinden stattdessen wie bisher ihre eigenen Vertretungen. Wegen der Fristen und weil neue Wahlunterlagen benötigt werden, geht das aber erst im nächsten Jahr. Der Neuhausener Amtsdirektor Dieter Perko befürchtet nun nicht ohne Grund, dass viele betroffene Bürger der Politik am Sonntag die rote Karte zeigen und zu Hause bleiben werden. Die Schuld an dem Desaster schieben sich Innenministerium und Landrat, die die Bestimmungen unterschiedlich auslegten, gegenseitig zu. Aber es ist wohl so, dass das Ministerium als Kontrollorgan das Versäumnis hätte rechtzeitig bemerken müssen. thm
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