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Brandenburg: DIE RESIDENZPFLICHT

Die Residenzpflicht gibt es innerhalb der EU nur in Deutschland. Sie verpflichtet Asybewerber und Geduldete, den ihnen zugewiesenen Bereich nicht zu verlassen.

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Die Residenzpflicht gibt es innerhalb der EU nur in Deutschland. Sie verpflichtet Asybewerber und Geduldete, den ihnen zugewiesenen Bereich nicht zu verlassen. In den meisten Fällen bezieht sich das auf ganze Bundesländer – nur in Bayern, Sachsen und Thüringen sind die Regelungen noch strenger. Brandenburg und Berlin bilden eine Ausnahme: Dort gilt seit 2010 eine länderübergreifende Regelung, die den Aufenthalt von Flüchtlingen im jeweils anderen Land gestattet. Die Erlaubnis für den Aufenthalt in Berlin muss beim Landkreis beantragt werden. Für Asylbewerber ist das relativ unkompliziert, bei den Geduldeten hängt die Chance auf Erfolg offenbar vom Landkreis ab. So soll es etwa im Landkreis Havelland schwieriger sein als etwa in Teltow-Fläming. wik

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