Brandenburg: Die „Störche“ wollen sich treffen
Ex-Justizminister Schöneburg wollte die Trennung der beiden Gewaltverbrecher im Gefängnis verhindern – ohne Erfolg. Nach seinem Rücktritt pochen beide auf ein Besuchsrecht
Stand:
Die beiden Gewaltverbrecher, über deren Begünstigung Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) gestürzt war, dringen auf ein Besuchsrecht. Die beiden liierten Häftlinge, die wegen ihrer langen, dünnen Beine und Hochwasserhosen den Spitznamen „Störche“ tragen, sitzen seit Jahrzehnten im Gefängnis und teilten sich bis Ende November eine Zelle in der Haftanstalt Brandenburg/Havel. Dann wurde einer der Gefangenen in die Sicherungsverwahrung und der andere nach Cottbus verlegt. Dieser Häftlinge, ein gefährlicher Gewalttäter, habe Ende Januar den Antrag gestellt, seinen Partner in Brandenburg/Havel besuchen zu können, sagte die Sprecherin des Justizministeriums, Maria Strauß. Die beiden Männer hatten kurz vor ihrer Trennung eine Lebenspartnerschaft begründet.
Doch die Leitung der JVA in Brandenburg/Havel sprach nach Angaben der Sprecherin ein Hausverbot für den Cottbuser Häftling aus. Die Anstaltsleitung hatte im vergangenen Jahr schon die Trennung der beiden Schwerverbrecher betrieben, weil sie Mithäftlinge bedroht und mit Drogen gehandelt haben sollen. Gegen dieses Hausverbot hat der Anwalt des Häftlings Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam erhoben. Darüber ist noch nicht entschieden. Anstaltsleiter Hermann Wachter wurde außerdem zum 1. April ins Ministerium abberufen. Die Linke-Politiker werfen Wachter vor, Schöneburgs Sturz betrieben zu haben. Die Opposition vermutet eine Strafversetzung, weil Wachter Schöneburg wegen dessen Telefonkontakten mit einem der Häftlinge und früheren Mandanten öffentlich kritisiert hatte.
Schöneburg war im Dezember zurückgetreten, nachdem telefonische Kontakte eines Häftlings zum Minister bekannt geworden waren. Schöneburg hatte zuvor eine geplante zwangsweise Verlegung des Gefangenen aus der JVA Brandenburg/Havel in ein anderes Gefängnis gestoppt, weil er die Zwangsmaßnahme als übertrieben hielt. Bei seinem Rücktritt bezeichnete er sein persönliches Einschreiten aber als Fehler. Wenig später ließ sich der Häftling ohne Zwangsmaßnahmen nach Cottbus verlegen, nachdem in seiner Zelle belastendes Material gefunden worden war.
Zudem bezeichnete Schöneburg als Fehler, sein Handy, auf dem die „Störche“ ihn regelmäßig angerufen haben, nicht gesperrt zu haben. Tatsächlich hatte sich Schöneburg als Minister auch für eine Lösung im Konflikt zwischen seinen Ex-Mandaten und der JVA-Leitung eingesetzt.
Nun machen die „Störche“ der Justiz erneut zu schaffen. Allerdings verfolgt Justizminister Helmuth Markov (Linke) offenbar dieselbe Linie wie sein Vorgänger Schöneburg. Durch die Lebenspartnerschaft bestehe zwischen den beiden Gefangenen ein Angehörigenverhältnis, erklärte Ministeriumssprecherin Strauß. Ein Besuchsverbot dürfe Angehörigen nach dem Gesetz nicht erteilt werden. Falls die Anstaltsleitung einen Besuch aus Sicherheitsgründen ablehnt, kann der Häftling sich auch an das Ministerium wenden oder sein Besuchsrecht direkt bei Gericht einklagen. Die beiden Männer sitzen seit fast 30 Jahren wegen brutaler Sexualstraftaten im Gefängnis. 1999 kamen sie kurz frei und vergewaltigten wenig später in Leipzig ein 13-jähriges Mädchen.
Falls das Paar ein Besuchsrecht bekommt, käme es einmal im Monat für die Justizbehörden zu einer aufwendigen Aktion. „Dabei sind die sogenannten Transportumlauftage zu berücksichtigen“, erklärte Strauß. „Bei einem Besuch in Brandenburg würde die Zuführung montags erfolgen und der Besuch Dienstag realisiert. Mittwochs erfolgt für diesen Fall die Rückführung nach Cottbus.“
Klaus Peters (mit axf)
Klaus Peters (mit axf)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: