HINTERGRUND: Die Zentrale Ausländerbehörde
Die UnterbringungDie Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg ist für die Erstaufnahme von Flüchtlingen sowie für die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern zuständig. Auf dem ehemaligen Kasernengelände in Eisenhüttenstadt betreibt sie ein Wohnheim, in dem die Flüchtlinge theoretisch nicht länger als drei Monate untergebracht werden sollen.
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Die Unterbringung
Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg ist für die Erstaufnahme von Flüchtlingen sowie für die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern zuständig. Auf dem ehemaligen Kasernengelände in Eisenhüttenstadt betreibt sie ein Wohnheim, in dem die Flüchtlinge theoretisch nicht länger als drei Monate untergebracht werden sollen. Sie sind dort in einem Männer- und einem Familienhaus untergebracht. Es gibt einen Kindergarten, ein Internetcafé und Deutschunterricht Kinder.
Die Flüchtlinge
2012 waren in dem Wohnheim im Schnitt 469 Menschen untergebracht, ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 92 Tage. Während ihres Aufenthalts in Eisenhüttenstadt können sie einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Wird der Antrag abgelehnt, werden sie abgeschoben oder kommen in das Abschiebegefängnis auf demselben Gelände. 2012 waren dort im Schnitt 23 Personen inhaftiert, die durchschnittlich 25 Tage bleiben mussten.
Kritik
Die Fesselung einzelner Gefangener in einem „Beruhigungsraum“ bei gleichzeitiger Videobewachung wurde in der Vergangenheit scharf kritisiert. Dies kam zuletzt 2009 vor. wik
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