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„Digitale Gewalt“ oder legitime Veröffentlichung?: Landgericht Potsdam vertagt Entscheidung zu Social-Media-Posts von AfD-Politiker Hohloch
Bei einem Besuch von Grundschülern im Landtag sprach AfD-Mann Dennis Hohloch über Gruppenvergewaltigungen. Eine Mutter, die das hinterfragte, prangerte er online an.
Von Marion Kaufmann
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Wie weit dürfen Social-Media-Posts von Abgeordneten gehen, ab wann verletzen sie Persönlichkeitsrechte? Diese Fragen erörterte am Mittwoch die 2. Zivilkammer des Potsdamer Landgerichts in einem Verfahren gegen den Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Dennis Hohloch. Eine Entscheidung traf das Gericht in dem Fall, der Präzedenzwirkung entfalten dürfte, noch nicht. Sie soll am 27. November verkündet werden.
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