Brandenburg: Direktwahl aber kein Klagerecht SPD und CDU einig über Kommunalverfassung
Potsdam - Das Land Brandenburg bekommt eine neue Kommunalverfassung. Die rot-schwarze Landesregierung legte gestern ihren monatelangen Streit um das neue Regelwerk bei.
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Potsdam - Das Land Brandenburg bekommt eine neue Kommunalverfassung. Die rot-schwarze Landesregierung legte gestern ihren monatelangen Streit um das neue Regelwerk bei. Der Koalitionsausschuss habe sich in wesentlichen Punkten auf Kompromisse geeinigt, sagten die Generalsekretäre Klaus Ness (SPD) und Rolf Hilke (CDU). Damit könne eines der wichtigsten Reformvorhaben der Koalition umgesetzt werden. Die neue Kommunalverfassung wird in einem Buch die bisherigen Gemeinde-, Kreis und Ämterordnungen zusammenfassen.
Der Entwurf für die Kommunalverfassung war von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vorgelegt worden. Umstritten war insbesondere das von der CDU geplante Klagerecht von Privaten gegen die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Diese Idee ist jetzt auf Drängen der SPD vom Tisch. Ness betonte, mit dem Klagerecht wäre die neue Kommunalverfassung aus Sicht der SPD nicht zustimmungsfähig gewesen. Die Gemeinden und kommunalen Spitzenverbände hätten das Klagerecht als Misstrauensvotum interpretiert und sich zurecht dagegen gewehrt.
Bei einer Ausweitung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten müssen die Kommunen künftig lediglich die Kammern informieren. Zudem wird die Kommunalverfassung Vorschriften zu so genannten Annextätigkeiten enthalten. Damit wird geregelt, dass Kommunen beispielsweise eine Cafeteria in ihrer Klinik betreiben können, nicht jedoch ein Café in der Stadt.
Endgültig geeinigt hat sich die Koalition auch auf die Einführung der Landräte-Direktwahl. Auf Wunsch der CDU werden die Landräte ab 1. Januar 2010 durch die Bürger gewählt. Jedoch kann die Wahl bei einem mehrheitlichen Beschluss des Kreistages um ein halbes Jahr vorgezogen werden und damit letztmalig indirekt ein Landrat bestimmt werden – darauf hatte die SPD, die meisten aktuellen Landräte stellt, bestanden.
Demnach könnten einige Kreistage 2009 noch einmal einen Landrat wählen, obwohl die Wahl eigentlich nach dem Stichtag im Jahr 2010 fällig gewesen wäre. Ness betonte jedoch, auch ohne vorgezogene Wahlen gebe es für eine Übergangszeit Landräte mit direktem und indirektem Mandat. Denn einige der jetzt amtierenden Landräte seien noch bis 2013 oder 2014 im Amt.
Neu wird auch sein, dass hauptamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Landräte künftig bis zu einem Alter von 62 Jahren gewählt werden können. Bislang gilt bei erstmaligen Wahlantritt eine Wählbarkeitsgrenze von 59 Jahren. Außerdem können die Personen künftig bis zum 70. Geburtstag im Amt bleiben. Bislang liegt die Grenze bei 65 Jahren.
Ferner wurde aus dem Entwurf ein Passus gestrichen, wonach die Kommunalvertretungen das Vorschlagsrecht für Beigeordnete erhalten, sofern der Bürgermeister mit seinem Kandidaten scheitert. Hilke: „Es wird keine Beigeordneten gegen den Willen der Bürgermeister geben.“
Der Generalsekretär der FDP-Brandenburg, Hans-Peter Goetz, nannte die Einigung bei der Landrätewahl gestern „Mist“. Susann Fischer
Susann Fischer
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