Brandenburg: Direktwahl der Landräte ab 2010 SPD und CDU einig
bei Kommunalverfassung
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Potsdam - Die Regierungsparteien SPD und CDU haben in einem Spitzengespräch ihren offenen Streit über die brandenburgische Kommunalverfassung weitgehend beigelegt. Bei dem gestrigen Treffen sei vereinbart worden, am Koalitionsvertrag mit der Direktwahl der Landräte ab 2010 festzuhalten, sagte SPD-Generalsekretär Klaus Ness. Allerdings sollen künftig die gleichen Regeln wie bei der Wahl von Bürgermeistern gelten: Demnach muss ein mit mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen gewählter Kandidat zugleich mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten auf sich vereinen. Erreicht er dieses Quorum nicht, fiele das Wahlrecht zurück an den Kreistag.
Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) wurde laut Ness beauftragt, eine entsprechende Regelung zu erarbeiten. Namentlich die SPD hatte zuletzt die geplante Direktwahl der Landräte in Frage gestellt. Ihr Haupteinwand war das mögliche mangelnde Interesse der Bürger an einer solchen Wahl. In Sachsen-Anhalt hatten sich im Mai nur rund 20 Prozent der berechtigten Bürger an Landratsstichwahlen beteiligt. Ness zufolge wäre in diesem Fall unter hiesigen Verhältnissen kein Kandidat gewählt gewesen, und das Land hätte sich „blamiert“. Derzeit werden die kommunalen Spitzenbeamten in Brandenburg von den Kreistagen bestimmt.
Die Kommunalverfassung gilt als letztes großes Reformvorhaben der seit 2004 regierenden SPD-CDU-Koalition in der laufenden Legislaturperiode. Sie soll vom nächsten Jahr an die Mitwirkungsrechte der Bürger stärken, die Gemeindepolitik transparenter machen und für mehr Kontrolle der Finanzen sorgen. Laut Ness wurde grundsätzlich vereinbart, das Vorhaben weiter parlamentarisch zu beraten, bevor sich das Kabinett damit befasst. dpa
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