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Brandenburg: Doppelt berät besser

Verwicklungen beim ADAC in der Region

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Berlin - Eine mutmaßliche Verflechtung privater rechtsanwaltlicher Tätigkeiten mit Aufgaben in führenden Positionen des größten deutschen Automobilklubs wirft nun auch ein fahles Licht auf den ADAC Berlin-Brandenburg. Nach Informationen dieser Zeitung ist der Klub-Syndikus des regionalen ADAC Ralf Wittkowski zugleich als „Vertragsrechtsanwalt“ für den derzeit bundesweit durch Skandale erschütterten Motorklub tätig. Die Berliner ADAC-Website führt außerdem noch zwei Rechtsanwälte aus Wittkowskis Kanzlei in dieser Funktion auf.

Vertragsanwälte dienen als Ansprechpartner von Klubmitgliedern in der Stadt, etwa im Fall von Streitigkeiten nach Unfällen im Straßenverkehr. Der ADAC bietet selbst auch eine Rechtsschutzversicherung für Mitglieder an.

Kritiker sehen in der Doppelfunktion Wittkowskis eine fragwürdige Verquickung privater finanzieller Interessen des Namensgebers der Kanzlei, nämlich Ralf Wittkowski, mit dessen Aufgaben als ADAC-Syndikus. Wittkowski und der ADAC bestreiten dies. Als Syndikus sei er zuständig für die „Organisation der Vertragsanwälte“ – und dafür, die Rechtsberatung zu gewährleisten, argumentiert Wittkowski. Bei der Kanzlei handelt es sich um die „Anwaltssocietät Wegener & Wittkowski“. Im Internet wirbt die auch als „AWW Group“ firmierende Kanzlei mit dem Logo des ADAC, flankiert von dem Schriftzug „Vertragsanwalt“.

Nun sehen Kritiker in dem Verein gleichsam eine Art „Mandatenschaufel“ für die Kanzlei des Rechtsanwaltes. Auch das bestreitet Wittkowski: „Es gibt keine leitenden Mitarbeiter im ADAC, die sich selbst mit Rechtsfällen versorgen.“ Er habe „vom ADAC Berlin-Brandenburg im vergangenen Jahr drei Mandate erhalten“, seine Kanzlei vier. Dass er als ADAC-Syndikus zugleich für die „juristische Beratung der Gremien des ADAC“ in Berlin sowie für „die Leitung der Organisation der ADAC-Vertragsanwälte“ in der Region zuständig ist, sieht er nicht als Interessenkonflikt. Dabei bewarben sich nach Wittkowskis Angaben „fünf Kollegen“ im Jahr 2013 um eine Tätigkeit als Vertragsanwalt – wie seine eigene. Über Zahl und Umfang entscheide der Vorstand, sagte Wittkowski am Montag. Am vergangenen Freitag hatte er dies auf Anfrage noch zu seinen eigenen Aufgaben gezählt.

Der zweite Namensgeber der Kanzlei neben Wittkowski ist Wolf Wegener. Wegener war jahrzehntelang Vorstandschef des regionalen ADAC und ist heute dessen Ehrenvorsitzender. Wegener selbst wird ebenfalls auf der Website des ADAC in Berlin als Vertragsanwalt aufgeführt.

Laut ADAC Berlin-Brandenburg wurde Wittkowski am 15. Mai 2001 zum Klubsyndikus bestellt. Eine „Einzelentscheidung“ von Wittkowskis Partner und damaligem ADAC Regional-Chef Wolf Wegener sei die Personalie nicht gewesen. Vielmehr sei Wittkowski „durch den Vorstand“ berufen worden. Der Vorsitzende des Vorstandsgremiums war Wittkowskis Partner Wolf Wegener.

Ob Doppelfunktionen in Vereinen zulässig sind, könne nur eine Prüfung des Einzelfalls klären, hieß es auf Anfrage bei der Rechtsanwaltskammer. Ralf Schönball

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