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Brandenburg: Doppelte Prüfungen und vernichtete Akten Verwirrung in der Trennungsgeld-Affäre: Jetzt will auch der Rechnungshof prüfen – zusätzlich zur Staatskanzlei

Potsdam. In der Brandenburger Trennungsgeld-Affäre schaltete sich jetzt auch der Landesrechnungshof ein: Auch er will alle Ministerien überprüfen.

Potsdam. In der Brandenburger Trennungsgeld-Affäre schaltete sich jetzt auch der Landesrechnungshof ein: Auch er will alle Ministerien überprüfen. Das führte zur Verwirrung, da Staatskanzleichef Rainer Speer im Auftrag von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) bereits externe Experten zur Überprüfung der Trennungsgeld-Zahlungen in allen Ministerien eingesetzt hatte. In einem Schreiben an Justizministerin Barbara Richstein (CDU) kündigte Rechnungshof-Präsidentin Gisela von der Aue am Donnerstag an, dass sie eine Prüfung aller Zahlungen ab 1991 vornehmen werde.

Justizministerin Barbara Richstein (CDU) wies darauf hin, dass die von ihr beauftragten externen Prüfer bereits die Trennungsgeld-Zahlungen im Justizministerium überprüft und 33 von 70 Fällen beanstandet hätten. Daraufhin war Verfassungsgerichts-Präsident Peter Macke zurückgetreten und Regierungschef Platzeck hatte angeordnet, die Trennungsgeld-Praxis auch in den anderen Ministerien zu überprüfen. Auch dort will der Rechnungshof prüfen.

„Doppel-Überprüfungen“ der Entschädigungs-Zahlungen aller Ministerien erschienen ihm wegen des Aufwandes wenig sinnvoll, sagte Staatskanzleichef Speer am Donnerstag. Mit Rechnungshof-Präsidentin von der Aue werde er deshalb darüber sprechen, ob und wie man die Kräfte bündeln und gemeinsam prüfen könne. Der Rechnungshof ist dem Vernehmen nach nicht in die Überlegungen zur Generalprüfung aller bisheriger Trennungsgeldzahlungen durch die Staatskanzlei einbezogen worden. Es hieß dort am Donnerstag, man sei überzeugt, nach einem speziellen Rastersystem sehr viel schneller als externe Prüfer ein Ergebnis vorlegen zu können. PDS-Fraktionschef Lothar Bisky kritisierte, dass Staatskanzlei-Chef Speer bei der Überprüfung die Fäden in der Hand habe und nicht der unabhängige Rechnungshof.

In der Regierung werden Zweifel laut, ob es überhaupt möglich ist, alle Trennungsgeld-Akten rückwirkend bis 1993 zu prüfen. Da für die Akten nur eine fünfjährige Aufbewahrungspflicht besteht, vermuten einige, dass viele Unterlagen bereits vernichtet wurden. In der Staatskanzlei seien alle Akten vorhanden, sagte Speer. Man habe vergessen, sie zu vernichten. Er warnte die Staatssekretäre, nachträglich Akten zu „entsorgen“. Im Justizministerium hatten die Prüfer nachträgliche Manipulationen beanstandet.

Auch im Landtag dominiert der Trennungsgeld-Skandal die Diskussionen. Der SPD-Abgeordnete Christoph Schulze sprach sich am Donnerstag dafür aus, schon im Haushaltsjahr 2004 kein Trennungsgeld mehr zu zahlen. Es sei nicht zeitgemäß. CDU und PDS sind dagegen. Bisher bekommen Beamte Trennungsgeld, wenn sie mehr als 30 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt arbeiten und am Dienstort Wohnungsmangel herrscht.

Michael Mara

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