Brandenburg: Drei Jahre Haft für Jäger nach tödlichem Schuss im Maisfeld
Tödlicher Fehler in der Dämmerung: Statt Wild im Maisfeld trifft der Schuss ein Paar. Die Richter entscheiden sich für eine Haftstrafe, die auch Symbolwirkung zeigen soll.
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Nauen - Er wollte ein Wildschwein niederstrecken - und traf ein Paar im Maisfeld. Nach dem für den 31-jährigen Mann tödlichen Schuss muss ein Jäger drei Jahre in Haft. Das Amtsgerichts Nauen verurteilte ihn am Montag wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Der 31-Jährige habe geschossen, ohne wirklich zu wissen, was sich tatsächlich in dem Feld im havelländischen Nauen aufhielt. Damit habe er ganz erheblich gegen seine Sorgfaltspflicht als Jäger verstoßen, erklärte der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts, Martin Paßmann. Die Strafe ziele auch darauf ab, für die Zukunft zu zeigen, welche Sorgfalt im Umgang mit einem Gewehr erforderlich sei.
Er wollte ein Wildschwein erschießen - und traf stattdessen ein Paar beim Picknick
Der Angeklagte hatte an einem Abend im September 2015 in der Dämmerung von einem Feldweg aus auf ein vermeintliches Wildschwein im Maisfeld schießen wollen. Er traf stattdessen das Paar beim Picknick, das am Rande des Feldwegs im hohen Gras saß. Die Kugel durchschoss den Oberkörper des Staplerfahrers aus Nauen, der noch vor Ort starb. Dann zertrümmerte er den Arm von dessen Begleiterin, einer damals 23-jährigen polnischen Erntehelferin.
Den Vorschriften nach muss ein Jäger sich vor dem Abdrücken genau versichern, was für Wild er vor der Flinte hat. Der Angeklagte hatte beschrieben, auf einen Eber rund 20 Meter hinter dem Paar gezielt zu haben. "So wie Sie es erzählt haben, kann es einfach nicht gewesen sein", sagte dagegen Rechtsanwalt Matthias Schöneburg, der die Eltern des getöteten Mannes vertrat. Wenn er nicht einmal das Paar gesehen habe, argumentierte auch die Staatsanwaltschaft, hätte der Beschuldigte das Wildschwein erst recht nicht deutlich genug erkennen können.
Schmerzensgeld für die Eltern der Opfer
Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe wegen Fahrlässigkeit gefordert hatte. Auch die Anwälte der Verletzten sowie der Eltern des getöteten 31-Jährigen hatten eine Gefängnisstrafe verlangt. In einem außergerichtlichen Vergleich einigten sich die Anwälte außerdem auf Schmerzensgeld. Die Eltern des Toten erhalten 15 000 Euro, die Verletzte 25 000 Euro. (dpa)
Christina Peters
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