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Brandenburg: Drei-Klassen-Patienten-System

Berlin: Weniger Termine für Gesetzlich Versicherte

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Berlin: Weniger Termine für Gesetzlich Versicherte Berlin - Immer öfter weisen Berliner Ärzte Kassen-Patienten zurück. Katrin Markau vom Büro der Berliner Patientenbeauftragten nennt Beispiele: Da sagte ein Röntgenarzt einen Termin für eine Mammographie ab, weil das Budget für Kassenpatienten erschöpft sei. Ein anderer Mediziner lässt aus demselben Grund einen Untersuchungstermin platzen – verbunden mit dem Hinweis, wenn die Patientin privat zahle, könne sie sofort einen Termin haben. „Die Zahl solcher Beschwerden nimmt zu“, sagt Markau. Eigentlich, so sagen es selbst Berliner Kassenarztfunktionäre, gibt es in der Stadt drei Patientenklassen: die Privatpatienten, die Ersatzkassenversicherten und die Mitglieder einer Primärkasse. Ein Privatpatient ist den Ärzten immer ein hochwillkommener Kunde, weil die Doktoren keine Obergrenze für die abrechenbaren Leistungen einhalten müssen. Für gesetzlich Versicherte aber gibt es Obergrenzen, und diese sind niedriger bei den Primärkassen – also AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Der Hintergrund sind die Kopfpauschalen, also das Geld, das die Kassen pro Jahr für die ambulante Behandlung ihre Mitglieder bereitstellen. Wie gestern berichtet, zahlen Ersatzkassen, wie Barmer, Techniker- und Angestelltenkrankenkasse, im Durchschnitt höhere Pauschalen als die Primärkassen. Die Folge: Immer mehr Primärkassenpatienten erhalten zum Ende eines Quartals keine Termine mehr bei ihrem Arzt – der Ersatzkassenpatient dagegen schon. Dabei hängen die Kopfpauschalen nicht von den Beitragssätzen einer Kasse ab. Es gibt Kassen mit niedrigen Beiträgen, die hohe Pauschalen zahlen. So überweist die Gmünder Ersatzkasse (Beitragssatz: 12,8 Prozent) für jedes Mitglied 426 Euro. Die Innungskrankenkasse Berlin und Brandenburg ( Beitragssatz: 13,4 Prozent) zahlt dagegen 206 Euro. Und genauso gibt es Primärkassen, die viel zahlen, und einige wenige Ersatzkassen, die wenig zahlen – aber nur der Durchschnitt beider Kassenarten zählt beim Budget. „Ärzte dürfen einem Patienten eine dringend notwendige Untersuchung nicht verweigern“, sagt Burkhard Bratzke, Vizevorsitzender der Berliner Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Wenn aber ein Arzt nicht dringende Termine individuell vergebe, könne die KV dagegen nicht einschreiten. I.B.

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