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Brandenburg: Dröhnung per Drohne

Berlin: Fluggeräte liefern Marihuana ins Gefängnis

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Berlin - Dicken Mauern und Gittern vor den Fenstern zum Trotz – Häftlinge und ihre Helfershelfer gehen mit der Zeit: Marihuana und Haschisch kommen dieser Tage per Drohne frei Haus. Über der Haftanstalt Moabit in Berlin, einen Steinwurf vom Regierungsviertel entfernt, warfen Multikopter im vergangenen Jahr sechs Gramm Marihuana und elf Gramm Haschisch ab. Pech nur, dass das „Dope“ die Kunden nie erreichte – sonst hätte die Senatsverwaltung für Justiz wohl keine Kenntnis von den luftigen Lieferungen.

Die Behörde kann nicht mit Sicherheit sagen, ob andere Abwürfe erfolgreicher verliefen. Auf die Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber, die den vereitelten Lieferservice zutage förderte, teilte die Justizverwaltung einen weiteren Fall mit: Auch die Justizvollzugsanstalt für Frauen in Lichtenberg bekam Drohnen-Besuch. Ob dieses Fluggerät benebelnde Substanzen beförderte oder nur vom rechten Wege abkam, ist nicht bekannt. Sicher ist: In beiden Fällen machten sich die Piloten strafbar. Haftanstalten dürfen in Berlin ebenso wenig überflogen werden wie der Reichstag (im Umkreis von 5,556 Kilometern, unterhalb einer Höhe von rund 1500 Metern) oder der Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums am Wannsee (3,704 Kilometer, 610 Meter). Dasselbe gilt für Unglücksstellen oder Menschenansammlungen, für Krankenhäuser und Kraftwerke. Auch der Blick in Nachbars Garten ist aus der Luft verboten. Dazu braucht es dessen Genehmigung.

Ab 1. Oktober braucht sogar jeder einen „Drohnenführerschein“, der ein unbemanntes Flugobjekt aufsteigen lässt, das mehr als zwei Kilogramm wiegt. Das dürfte die Flut von Drohnen-Videos im Netz eindämmen. Und damit die Piloten künftig greifbar sind, wenn sie doch gegen Flugverbote verstoßen, besteht die Pflicht, „an Fluggeräten mit über 250 Gramm Gewicht an sichtbarer Stelle, dauerhaft und feuerfest Name und Anschrift des Besitzers“ anzubringen.

Aber werden die vielen neuen Regeln auch die Drohnen-Überflüge von Haftanstalten begrenzen? Braucht es hierfür nicht wirksame Abwehrmaßnahmen? Störsignale zu senden, um die Drohne von den Gefängnissen fernzuhalten, brächte „erhebliche Risiken“ mit sich, meint die Berliner Justizverwaltung. Ein „engmaschiges Fangnetz“ über den Höfen der Haftanstalten zu spannen, wie es der Abgeordnete Schreiber anregt, würde demnach Kosten „außerhalb jedes vertretbaren Rahmens“ nach sich ziehen.

Die Justiz setzt auf traditionelle Werte: Überwachen und Strafen. Nicht die geflügelten Kuriere wollen die Vollzugsbeamten abfangen, sondern die Ware: Durch „regelmäßiges Absuchen der Höfe vor Beginn einer Freistunde und deren Überwachung“ und „regelmäßiges Absuchen sonstiger exponierter Flächen der Anstalt in Nähe der Außenlinie, die von Gefangenen betreten werden können“. Außerdem sollen die Fenster in Hafträumen mit einer feinen Vergitterung versehen werden. Das soll verhindern, dass Gegenstände hereingezogen werden. Ralf Schönball

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