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Brandenburg: „Du stiehlst mir meine Frau“ Prozess um tödliches Beziehungsdrama

Cottbus - Lange und ausführlich betrachten die Teilnehmer des Prozesses vor dem Cottbuser Landgericht die Bilder. Viele verkohlte Wände und Möbel sind auf den Fotos aus einer Südbrandenburger Wohnung zu sehen.

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Cottbus - Lange und ausführlich betrachten die Teilnehmer des Prozesses vor dem Cottbuser Landgericht die Bilder. Viele verkohlte Wände und Möbel sind auf den Fotos aus einer Südbrandenburger Wohnung zu sehen. Dort spielte sich im März vermutlich ein Beziehungsdrama ab. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass ein Mann den neuen Partner seiner Ehefrau mit Benzin übergoss und danach anzündete. Das lebensgefährlich verletzte Opfer konnte sich ins Badezimmer retten und die Flammen an seinem Körper löschen.

Der 37 Jahre alte Angeklagte beschreibt am Mittwoch zum Prozessauftakt wegen versuchten Totschlags, wie er die Glasscheibe der Wohnungstür in Schönewalde (Elbe-Elster) eingetreten und später eine mit Benzin gefüllte Flasche und ein Feuerzeug in den Händen gehalten habe. Was dann passierte, könne er wegen Erinnerungslücken nicht sagen. Vor dem Feuer habe es eine „Schubserei“ gegeben.

Ganz zu Beginn seiner Aussage sagt er: „Es tut mir so leid.“ Monate zuvor, so beschreibt es der Angeklagte Nick J., sei seine Frau mit den gemeinsamen Söhnen aus der Wohnung in Bayern ausgezogen. Im Februar habe sie ihm dann gesagt, dass sie einen neuen Mann habe. Auf einer Grillfeier habe er ihn einmal getroffen und zu ihm gesagt: „Du stiehlst mir meine Frau.“ Zu der Wohnung des Neuen sei er gefahren, um mit seiner Frau zu reden. „Einfach sprechen“, sagt er. Im Auto habe er dann nach der Flasche mit Benzin gegriffen, die eigentlich zum Reinigen des Fahrzeugs gedacht gewesen sei.

Als der Vorsitzende Richter am Landgericht fragt, warum er die 1,5-Liter-Flasche mitnahm, lautet seine Antwort: „Keine Ahnung.“ Er sei wegen der Trennung „gestresst“ gewesen. „Ich war voll mit Depression.“ Seine von dem Angeklagten getrennt lebende Ehefrau war zu dem Zeitpunkt des Feuers auch in der Wohnung. Als sie als Zeugin vor Gericht aussagen soll, muss ihr Mann den Verhandlungssaal verlassen. Der Richter verliest als Grund einen ärztlichen Hinweis, dass die Frau eine posttraumatische Belastungsstörung habe. Über eine Kamera wird ihre Aussage in das Nebenzimmer, wo der Angeklagte sitzt, übertragen.

Leise berichtet sie, wie ihr Mann sie damals spätabends angerufen habe, um mit ihr zu sprechen. Mehrmals habe sie ihn abgewimmelt, dann habe sie die Schläge an der Tür gehört. Zu dem Zeitpunkt sei sie mit dem anderen Mann im Schlafzimmer gewesen. Dann sei es zu der Rangelei zwischen beiden gekommen. Diese habe sie aber nicht direkt gesehen. Sie habe die Feuerwehr gerufen, als sie sah, dass es brennt. Im Flur sei ihr der Ex–Freund entgegengekommen, der selbst an den Händen brannte. „Er war nicht er selbst“, sagt sie. Anna Ringle

Anna Ringle

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