Brandenburg: Dürrschmidt scheitert mit Eilantrag
Cottbus - Der wegen Kinderpornografie-Vorwürfen verurteilte frühere Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), ist mit einem Eilantrag gegen seine Abwahl gescheitert. Das Cottbuser Verwaltungsgericht lehnte es am Mittwoch ab, dem am 9.
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Cottbus - Der wegen Kinderpornografie-Vorwürfen verurteilte frühere Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), ist mit einem Eilantrag gegen seine Abwahl gescheitert. Das Cottbuser Verwaltungsgericht lehnte es am Mittwoch ab, dem am 9. Juli 2009 abgewählten Landrat vorläufigen Rechtsschutz gegen seine Abberufung zu gewähren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Beschluss des Kreistages über die Abwahl lasse keine Rechtsfehler erkennen und sei wirksam zustande gekommen.
Auch die Abberufung durch den Landkreis unterliege keinen rechtlichen Bedenken, hieß es weiter. Dieser sei verpflichtet gewesen, die Abwahlentscheidung umzusetzen. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.
Der seit Dezember 2008 vom Dienst suspendierte Dürrschmidt war im Juli 2009 auf einer Sondersitzung des Kreistages abgewählt worden. Der 50-Jährige war im Mai vom Amtsgericht Senftenberg zu einer Geldstrafe von 16 800 Euro verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er sich zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 im Internet kinderpornografische Bilder angesehen hatte. Dürrschmidt, der die Vorwürfe stets bestritt, hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. ddp
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