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Brandenburg: Dutzende Verfahren

150 Tatverdächtige nach Kohle-Protesten in Lausitz

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Cottbus/Potsdam - Nach den Kohle-Protesten in der Lausitz von Pfingsten prüft die Staatsanwaltschaft Cottbus Dutzende Verfahren. Dabei gehe es unter anderem um Landfriedensbruch, gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Brandenburgs Innenministerium hatte kürzlich mitteilt, dass 48 Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Diese richten sich gegen 150 bekannte Tatverdächtige. Zudem werde noch gegen eine Vielzahl von Unbekannten ermittelt.

An den Protesten hatten an Pfingsten Tausende Demonstranten teilgenommen. Ein Bündnis hatte dazu aufgerufen. Dabei wurde auch ein Tagebau bei Cottbus zeitweise besetzt – Aktivisten unterbrachen den Kohlenachschub zum Kraftwerk Schwarze Pumpe an der Grenze zu Sachsen. Der Betrieb wurde für einen Tag massiv gestört, Vattenfall musste die Leistung drosseln. Laut Staatsanwaltschaft gibt es drei Möglichkeiten, wie die Prüfung der Verfahren ausgehen kann: Entweder es gibt Klagen, die Verfahren werden eingestellt oder sie werden an die Polizei für weitere Ermittlungen zurückgegeben.

Es gab bereits Gerichtsprozesse zu den Kohle-Protesten: In der vergangenen Woche verhängte das Landgericht Cottbus in einem Berufungsverfahren gegen eine 20-Jährige eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Laut Urteil verletzte die Aktivistin einen Polizisten bei einer Ankett-Aktion an Bahngleisen. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil sich die Frau bei ihrer Festnahme und im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Cottbus geweigert hatte, ihre Personalien zu nennen. Sie saß deshalb zeitweise wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

In Görlitz war im Juli ein Mann ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der damals 27-Jährige störte laut dem Amtsgericht die Versorgung des Kraftwerks, indem er sich an Gleise gekettet hatte. Der Mann wurde wegen Störung öffentlicher Betriebe sowie Nötigung verurteilt. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, sodass es noch nicht rechtskräftig ist. Anna Ringle

Anna Ringle

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