Brandenburg: DVU klagt auf staatliche Fördermittel
Eine im Jahr 2006 eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen
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Potsdam - Die DVU hat beim Potsdamer Verwaltungsgericht Klage gegen die Landesregierung eingereicht. Denn das Land weigert sich, den DVU-nahen Verband „Brandenburg gestalten“ zu fördern. Den entsprechenden Antrag des rechtsextremen Vereins hatte die Regierung 2007 abgelehnt – bereits zum wiederholten Male, erklärte die Sprecherin des brandenburgischen Innenministeriums Dorothée Stacke. Schon in den Jahren zuvor, hatte der DVU-nahe Verband für seine „bildungspolitische Einrichtung“ staatliche Zuschüsse beantragt.
Der Verein „Brandenburg gestalten e. V.“ hatte auch für das Jahr 2007, wie in den Vorjahren, einen Antrag auf Projektförderung gestellt und einen Seminarplan sowie einen Haushalts- und Wirtschaftsplan bezogen auf die Projekte eingereicht. Bisher ist die rechtsradikale Partei in Brandenburg an diesem Ziel immer gescheitert, obwohl sie bereits zum zweiten Mal in den brandenburgischen Landtag eingezogen ist und sechs Abgeordnete im Parlament sitzen hat. Der Grund: Laut Innenministerium fehlen die Förderungsvoraussetzungen, insbesondere die, „eine ins Gewicht fallenden politischen Grundströmung zu repräsentieren“. Zudem sei es zweifelhaft, dass „eine Bildungstätigkeit stattfindet“, so Stacke.
Die DVU-Klage ist vergangene Woche beim Potsdamer Verwaltungsgericht eingegangen, bestätigte Gerichtssprecher Ruben Langer. Wann sie verhandelt werde, stehe aber noch nicht fest.2006 hatte die DVU gegen die Ablehnung bereits Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht – erfolglos. Das Landesverfassungsgericht hatte die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen.
In Brandenburg floss bisher kein staatliches Geld in rechtsextreme Kreise, so Stacke. Doch das könnte sich ändern. Auf Dauer wird das Land der DVU die staatlichen Zuschüsse wahrscheinlich nicht verweigern können. Denn die Vergabe der Mittel ist bundesweit gesetzlich klar geregelt. Spätestens dann, wenn die DVU es zum dritten Mal in den märkischen Landtag schaffen sollte, muss das Land zahlen. In diesem Fall nämlich würden ihre parteinahen Stiftungen und kommunalpolitischen Vereine eine sogenannte „dauerhafte politische Grundströmung“ repräsentieren. Ihnen stände somit laut Gesetz eine Förderung ihrer Bildungsarbeit aus Steuergeldern zu.
Daran könne man nicht viel ändern, schätzt Prof. Jürgen Dittberner, Politikwissenschaftler an der Universität Potsdam, die Situation ein. So sei nun einmal die Rechtslage, auch wenn es viele Überlegungen gebe, wie man vermeiden könnte, Parteien – die nicht genehm sind– Zuschüsse zu geben. Dittberner betonte, dass es zudem den anderen Parteien nicht obliege, ihre Konkurrenten auszuschalten. Ihre Aufgabe wäre vielmehr dafür zu sorgen, dass die DVU nicht wieder gewählt wird, so Dittberner.
Das Land wollte sich gegenüber den PNN noch nicht festlegen, wie es damit umgehen würde, wenn die DVU tatsächlich einen Anspruch auf staatliche Mittel für ihren Verein geltend machen könnte. Man wolle einfach abwarten, sagte Innenministeriumssprecherin Stacke. 2009 finden die nächsten Landtagswahlen statt.
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