Brandenburg: DVU-Stiftung soll keine Landeszuschüsse erhalten Die bildungspolitische Vereinigung der Rechtsextremisten hätte Anspruch
auf bis zu 20 000 Euro – deshalb will die Koalition jetzt das Gesetz ändern
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auf bis zu 20 000 Euro – deshalb will die Koalition jetzt das Gesetz ändern Potsdam - Trotz großer juristischer Risiken wollen die Koalitionsfraktionen SPD und CDU verhindern, dass die rechtsextreme DVU für ihre bildungspolitische Stiftung „Brandenburg gestalten e.V.“ Zuschüsse erhält. Das neue Haushaltsgesetz, das am heutigen Freitag verabschiedet wird, soll deshalb in letzter Minute geändert werden. Das bestätigten die Koalitionsfraktionen gestern. Bislang mussten Parteien mindestens zwei Legislaturperioden im Landtag vertreten sein, um für ihre Stiftungen und kommunalpolitische Vereinigungen Zuschüsse des Landes zu erhalten. Danach hätte die DVU, die 2004 zum zweitenmal die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hat, Anspruch auf jetzt jährlich rund 17 000 bis 20 000 Euro. Nach dem Willen von SPD und CDU sollten deshalb künftig drei Legislaturperioden nötig sein. Die Rechtsextremen haben, sollte die „Lex DVU“ beschlossen werden, bereits Verfassungsklage angekündigt. Diese hätte nach Ansicht von Verfassungsrechtlern und der PDS-Opposition gute Erfolgsaussichten. Auch Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) meinte gestern, es könne durchaus sein, dass diese „benachteiligende Regelung dem Verfassungsgericht zu weit geht“. Die Mahnungen zeigten gestern Wirkung: Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) und die Innenpolitiker derRegierungsskoalition berieten am Rande der Landtagssitzung hinter verschlossenen Türen, wie der entsprechende Passus im Haushaltsgesetz „juristisch wasserdicht“ formuliert werden kann. Dem Vernehmen nach verständigten sich SPD und CDU darauf, dass der dreimalige Einzug in den Landtag nun doch nicht einziges Kriterium für die Zahlung von Zuschüssen an Stiftungen sein soll. Es soll jetzt auch der einmalige Einzug in den Landtag reichen, wenn die Partei zugleich in Bundestag und Europaparlament vertreten ist. Für Zuschüsse an kommunalpolitische Vereinigungen von Parteien soll es reichen, wenn die Dachpartei im Landtag und gleichzeitig in mindestens 50 Prozent der Kreistage in Fraktionsstärke vertreten ist. Die PDS bezweifelte allerdings, dass sich dadurch die „rechtliche Zweifelhaftigkeit“ der „Lex DVU“ ändere. Sie befürchtet ein „juristisches Desaster“. Die Grünen warnten, dass diese politisch motivierte Gesetzesänderung vor Gericht keinen Bestand haben werde. Auch der Verwaltunsgrechtler Prof. Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität sagte, man bewege sich auf „dünnem Eis“. DVU-Landeschef und Fraktionsgeschäftsführer Sigmar-Peter Schuldt kündigte an, dass seine Partei auf jeden Fall klagen werde: „Welche Hürden man auch aufbaut, sie verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz.“
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