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Brandenburg: E-Mail-Affäre kommt noch mal vor Gericht Staatsanwaltschaft legte erfolgreich Beschwerde ein

Cottbus/Potsdam - Das Potsdamer Landgericht muss sich doch noch mit der sogenannten E-Mail-Affäre der Brandenburger CDU auseinandersetzen. „Die E-Mail-Affäre ist noch nicht beendet“, stellte die Staatsanwaltschaft Cottbus am Donnerstag klar.

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Cottbus/Potsdam - Das Potsdamer Landgericht muss sich doch noch mit der sogenannten E-Mail-Affäre der Brandenburger CDU auseinandersetzen. „Die E-Mail-Affäre ist noch nicht beendet“, stellte die Staatsanwaltschaft Cottbus am Donnerstag klar. Zuvor hatte das Landgericht Potsdam die Einstellung eines Verfahrens gegen den früheren Internetdienstleister der CDU, Daniel Schoenland, bekannt gegeben und das Verfahren damit für beendet erklärt.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus erläuterte jedoch, seine Behörde habe gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht habe den Einstellungsbeschluss daraufhin aufgehoben. So werde es voraussichtlich im Mai 2012 zur Hauptverhandlung kommen.

Schoenland hatte Ende August 2006 die E-Mail-Affäre ausgelöst. Er hatte dem damaligen Generalsekretär Sven Petke und dem damaligen Landesgeschäftsführer Rico Nelte vorgeworfen, den E-Mail-Verkehr von Vorstandsmitgliedern überwacht und das Leseverhalten der Newsletter-Empfänger beobachtet zu haben.

Der CDU-Landesverband hatte Schoenland nach den Anschuldigungen unter anderem wegen Verleumdung angezeigt. Der Fall ging zum Amtsgericht Potsdam, wo der Dienstleister wegen Urkundenfälschung, Verleumdung und falscher eidesstattlicher Versicherung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt wurde. Dagegen ging Schoenland in Berufung. Am Landgericht wurde der Fall schließlich nach einer Einigung mit Schoenland zu den Akten gelegt. Der Dienstleister sollte 1800 Euro an eine gemeinnützige Zwecke zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte anfangs auch gegen Petke und Nelte ermittelt, die Verfahren wurden jedoch eingestellt. Zudem hatte das Innenministerium gegen Petke wegen angeblicher Datenschutzverstöße ein Bußgeld von rund 4000 Euro verhängt. Petke bestritt die Anschuldigungen und zahlte nicht. So ging auch dieser Fall zum Amtsgericht Potsdam. Das Verfahren wurde jedoch schon Anfang 2008 ohne jegliche Auflagen eingestellt.

Sowohl Petke als auch Nelte hatten jedoch schon 2006 infolge der Affäre ihre Ämter verloren. Nach Ansicht der für Internetkriminalität zuständigen Staatsanwaltschaft Cottbus hat Schoenland durch sein Verhalten einen beträchtlichen Ruf- und Ansehensverlust für die Geschädigten bewirkt. Schon deshalb sehe die Anklagebehörde gar keinen Raum für eine Einstellung des Verfahrens am Landgericht, sagte der Sprecher. Susann Fischer

Susann Fischer

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