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Durch Brandanschlag zerstörtes Auto.

© TSP

Brandenburg: Ein Brand bringt mehr Kohle

Die Belohnungen zur Erfassung von Straftätern fallen in Berlin höchst unterschiedlich aus

Stand:

Berlin - Wer in Berlin Hinweise zur Erfassung eines Straftäters gibt, wird ganz unterschiedlich belohnt: Für einen Autobrandstifter gibt es mehr Geld als für einen Mörder. Beispiel Zündler: Der bisherige Polizeipräsident Dieter Glietsch setzte vor zwei Jahren schon 10 000 Euro Belohnung aus, die Staatsanwaltschaft hat nun noch einmal 10 000 Euro für Hinweise zum Brand im Citroën-Autohaus in Alt-Hohenschönhausen nachgelegt.

Für gesuchte Mörder setzt der Polizeipräsident seit einigen Jahren allenfalls 5000 Euro aus. Die höchste Belohnung, die derzeit in Berlin zu bekommen ist, sind 25 000 Euro für Hinweise zum Feuer an der Sonnenallee, bei dem im März drei Menschen starben. Wenige Tage nach der Tat belief sich die Summe auf 5000, eine Woche nach der Tat auf 25 000 Euro. Generell gilt: Je schneller eine Belohnung ausgelobt wird, desto weniger Hinweise haben die Ermittler. Bekanntlich hat die Polizei größte Schwierigkeiten, linke Zündler zu erwischen. Innensenator und Polizeipräsident betonen immer wieder, dass angesichts der Länge des Straßennetzes und einer Tat, deren Ausführung nur Sekunden dauert, ein Täter praktisch nicht durch Überwachung zu erwischen ist. Deshalb hoffen die Ermittler, dass eine hohe Belohnung Zungen löst – bislang allerdings vergeblich.

Ausgezahlt wurden Belohnungen in der Vergangenheit selten – meist wurden Taten durch polizeiliche Ermittlungen wie DNA-Abgleiche geklärt. Der bekannteste Fall, bei dem die Behörden eine Belohnung verteilten, ist der Mord an der zwölfjährigen Ulrike aus Eberswalde. Nach der Verurteilung des Täters wurden die 1540 Euro (ausgesetzt waren 2001 nur 3000 Mark) bezahlt. Der Finder der Leiche bekam 50 Prozent, die andere Hälfte wurde auf fünf andere Tippgeber verteilt. Viel mehr bekamen diese Zeugen von Privatleuten und Firmen, die für die Aufklärung des Falls damals weitere 150 000 Mark versprochen hatten. Zur Zahlung sind letztlich auch Privatpersonen dann verpflichtet.

All dies ist geregelt in der „Allgemeinen Verfügung über die Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung oder Wiederergreifung flüchtiger Straftäter“. Die Auslobung in einem Mordfall hat 30 Jahre lang Bestand.

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