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Brandenburg: Eine Brache im Herzen der Berliner City West

Weil der Senat auf den Rückkauf verzichtet, kann Riesenradgrundstück erst 2017 bebaut werden

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

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Berlin - Beim Riesenrad-Grundstück am Bahnhof Zoo in Berlin hat sich der Senat über den Tisch ziehen lassen. Es sieht so aus, als wenn das 1,3 Hektar große Areal, das seit dem Verkauf an die Projektgesellschaft „Great Berlin Wheel“ im Herbst 2006 brach liegt, erst ab 2017 neu bebaut werden kann. Der Grund: Mit dem privaten Eigentümer wurden, mit schwerwiegenden Folgen, schlechte Verträge abgeschlossen. Jedenfalls verzichtet der Senat jetzt wegen finanzieller Risiken, die der Kaufvertrag zulässt, auf den Rückkauf der Immobilie in der City West. Und deshalb kann die öffentliche Hand „erst ab Oktober 2015 gegen den Willen des Eigentümers neues Baurecht schaffen“, sagte der Baustadtrat von Mitte, Carsten Spallek (CDU), dieser Zeitung. Der geltende Bebauungsplan, der nur den Bau eines Riesenrads erlaubt, laufe zwar in einem Jahr aus, doch könne der Eigentümer die Baugenehmigung zweimal um jeweils ein Jahr verlängern. In einem städtebaulichen Vertrag zwischen den Bezirken Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und dem Investor wurde dies festgelegt. „Danach dürften erfahrungsgemäß weitere eineinhalb Jahre vergehen, bis ein neuer Plan rechtsgültig wird“, so Spallek.

Die Technische Universität (TU) möchte dort, zwischen Hertzallee, Landwehrkanal, Fasanenstraße und S-Bahn, ihren Campus erweitern. Dazu gab es einen Ideenwettbewerb der Stadtentwicklungsbehörde. Mit einem Gründerzentrum, Tagungshotel und studentischem Wohnen sollte das Quartier attraktiv gemacht werden. „Ohne das Riesenrad-Gelände ist das aber nicht möglich“, sagte TU-Präsident Jörg Steinbach. Also muss er weiter hoffen und bangen. Denn der Eigentümer des Grundstücks, der für das Riesenrad nicht einmal eine Baugrube ausgehoben hat, kann „sich in den „Planungsprozess aktiv einbringen und die Immobilie jederzeit weiterverkaufen“, teilte die Finanzverwaltung auf Anfrage mit.

Angesichts dessen kritisierte der Baustadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf, Marc Schulte (SPD), die Fehlentscheidung des Senats. Schulte verwies auf den SPD-Landesparteitag, der den Senat vor zwei Wochen aufforderte, „das Vorkaufsrecht für das Gelände zu nutzen, um es als Erweiterungsfläche für den Wissenschaftsstandort zu sichern“. Auch Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) stehe zu diesen Plänen, bestätigte Sprecherin Daniela Augenstein.

Trotzdem stellte sich der Vorstand der SPD-Fraktion auf die Seite des Finanzsenators Ulrich Nußbaum (parteilos für SPD), der am 16. Oktober im Senat verkündete, auf den Rückkauf zu verzichten. Obwohl das Kabinett noch im Juni beschlossen hatte, einem Rückkauf unter zwei Bedingungen zuzustimmen: Das Riesenrad wird nicht gebaut und die Stadtentwicklungsverwaltung bestätigte bis Ende August verbindlich, dass für das Grundstück „höherwertiges Planungsrecht“ geschaffen werde. Beide Kriterien waren erfüllt, trotzdem zog Nußbaum die ursprüngliche Vorlage zurück.

Seine Begründung: Die Immobilie sei mit einer Grundschuld von 225 Millionen Euro belastet und der Senat wisse nicht, ob und in welcher Höhe diese Grundschuld reale Finanzforderungen absichert. Außerdem habe der landeseigene Liegenschaftsfonds mit dem Eigentümer seit Monaten ergebnislos über den Rückkauf des Areals verhandelt. Zwar kann der Senat laut Vertrag vom Kaufpreis (25 Millionen Euro) den „Ersatz vergeblicher Aufwendungen“ abziehen, etwa die 18 Millionen Euro teure Verlagerung des Zoo-Wirtschaftshofes. Aber im Vertrag seien „nicht alle Aufwendungen der Höhe nach definiert, sodass dies gerichtlich hätte geklärt werden müssen“, teilte die Finanzverwaltung mit. Ulrich Zawatka-Gerlach

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