Brandenburg: Eine „Frage der Auslegung im Einzelfall“ Warum ermittelt der Generalbundesanwalt?
Potsdam/Karlsruhe – Generalbundesanwalt Kay Nehm hat am Dienstag die Ermittlungen im Fall des rassistischen Mordversuchs von Potsdam an sich gezogen. Die Tat sei „bestimmt und geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen“ und habe zudem eine „besondere Bedeutung“, hieß es zur Begründung.
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Potsdam/Karlsruhe – Generalbundesanwalt Kay Nehm hat am Dienstag die Ermittlungen im Fall des rassistischen Mordversuchs von Potsdam an sich gezogen. Die Tat sei „bestimmt und geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen“ und habe zudem eine „besondere Bedeutung“, hieß es zur Begründung.
Ullrich Schultheis, Sprecher des Generalbundesanwalts, erläuterte gegenüber den PNN, dass für das Eingreifen Nehms zunächst eine bestimmte Schwere der Straftat vorliegen müsse. Diese Straftaten seien „gesetzlich klar definiert“ und würden im entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches aufgelistet. Unter anderem gehörten Mord, Totschlag oder Geiselnahme zu diesen in Frage kommenden Straftaten mit besonderer Schwere.
Ob der Generalbundesanwalt tatsächlich in die Ermittlungen eingreift, sei dann immer eine „Frage der Auslegung im Einzelfall“, so Schultheis. Im aktuellen Fall habe eine ganze Reihe von Faktoren den Ausschlag dafür gegeben, dass sich der Generalbundesanwalt eingeschaltet habe. So müsse von einem rechtsextremistischen Mordanschlag ausgegangen werden, bei der das Opfer wegen seiner Hautfarbe als „Repräsentant“ ausgesucht wurde. Dies könnte eine „Fanalwirkung“ ausüben und „Nachahmer auf den Plan rufen“. Weitere Gründe seien auch „die mögliche Verunsicherung von ausländischen Mitbürgern über den Tatort Potsdam hinaus“ und ein „möglicher Schaden für das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland“. Die bevorstehende Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland habe in diesem Zusammenhang jedoch keine Rolle bei der Entscheidung gespielt, so der Sprecher. Das Eingreifen von Kay Nehm sei auch keinesfalls als eine Demonstration gegenüber dem Ausland gedacht, sondern habe allein der entstandenen Lage entsprochen.
Schultheiß betonte weiter, dass keiner der genannten Gründe allein ausschlaggebend für das Eingreifen des Generalbundesanwalts gewesen sei, sondern die „Konstellation insgesamt“. Wenn sich die Sachlage im Laufe der Ermittlungen in dem Potsdamer Fall ändern sollte, sei es auch denkbar, „dass die Entscheidung wieder rückgängig gemacht wird“. erb
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