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Brandenburg: Einigung im Kopftuch-Streit

Ende der harten Buschkowsky-Linie

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Berlin - Die muslimische Rechtsreferendarin Betül Ulusoy darf jetzt doch ihre Ausbildungsstation im Rechtsamt des Berliner Bezirks Neukölln ableisten, Bedingung: Mit Kopftuch dürfe sie „keine hoheitlichen Aufgaben mit Außenwirkung“ wahrnehmen, so der Bezirk. Das versteht sich von selbst; es ergibt sich aus dem Neutralitätsgesetz des Landes. „Rechtsreferendare dürfen alle Aufgaben übernehmen, ausgenommen die Leitung einer mündlichen Verhandlung und die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft“, hieß es dazu aus der Senatsjustizverwaltung.

Das Bezirksamt ist damit von seiner unter dem früheren Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) praktizierten strikten Ablehnung des Kopftuchs abgewichen. Es folgt einer Vorgabe des Kammergerichts als Ausbildungsbehörde für Rechtsreferendare. Die Grünen begrüßten die Entscheidung. „Ich bin froh, dass Neukölln noch mal in sich gegangen ist“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anja Kofbinger. „Neukölln ist eben nicht überall, sondern in diesem Fall etwas Besonderes: Kein anderer Bezirk hatte diese Rechtspraxis, und sie war rechtswidrig.“ Der CDU-Innenpolitiker Robbin Juhnke hingegen sagte: „Ich bedaure diese Entscheidung. Kopftücher haben im öffentlichen hoheitlichen Bereich nichts zu suchen.“ Bezirksbürgermeisterin Monika Giffey zeige, dass von ihr sei wohl ein „Schlingerkurs“ zu erwarten.

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