Brandenburg: Einschränkungen für Angler im Unteren Odertal
Entwurf für Fischereikonzept sollte schon 1999 vorliegen/Angler als Störpotenzial
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Entwurf für Fischereikonzept sollte schon 1999 vorliegen/Angler als Störpotenzial Potsdam (dpa/PNN). Brandenburgs Angler müssen künftig mit Einschränkungen innerhalb des Nationalparkes Unteres Odertal rechnen. Danach dürfen zahlreiche Flächen vor allem während der Brutzeit von Vögeln nicht betreten werden, antwortete Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) auf eine parlamentarische SPD-Anfrage. Festgeschrieben würden die Bestimmungen innerhalb eines Fischereikonzepts, das sich gegenwärtig in der Abstimmung befinde. Birthler räumte gleichzeitig erhebliche Verzögerungen bei der Erarbeitung des Konzepts ein. Nach einem Beschluss des Landtages sollte der Entwurf bereits im Frühjahr 1999 vorliegen. Die Arbeit an dem Papier gestalte sich angesichts der angestrebten Übereinstimmung mit den betroffenen Behörden, Fischereiunternehmen sowie den Kreisanglerverbänden äußerst schwierig, erklärte der Umweltminister. Angestrebt werde von der Landesregierung, das Angeln im Unteren Odertal auf einer Fläche von 128 Hektar der Gewässerfläche der künftigen Schutzzone II in den Poldern zu ermöglichen. Das entspreche einem Anteil von 73 Prozent. Allerdings gebe es dabei eine jahreszeitliche Einschränkung während der Hauptbrutzeit der Vögel vom 1. März bis zum 30. Juni. In Abhängigkeit vom Brutverlauf sei eine Verkürzung dieser Sperrzeit möglich, betonte Birthler. Das Angeln an den Bundeswasserstraßen soll erlaubt bleiben. Einschränkungen gebe es für rund 30 Prozent der Uferflächen der Flüsse. Grund dafür sei das Störpotenzial, das von der zumeist langen Anwesenheit der Angler abseits der Wege im Uferbereich ausgehe. Besonders brütende und rastende Vögel, aber auch Biber, Fischotter und andere seltene oder gefährdete Arten würden dadurch gestört.
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