Brandenburg: Elf Monate auf Bewährung für Ex-Bürgermeister
Frankfurt (Oder) - Der frühere Eberswalder Bürgermeister Reinhard Schulz ist zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach den parteilosen 58-Jährigen am Dienstag wegen Untreue in drei Fällen und Vorteilsannahme in zwei Fällen schuldig.
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Frankfurt (Oder) - Der frühere Eberswalder Bürgermeister Reinhard Schulz ist zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach den parteilosen 58-Jährigen am Dienstag wegen Untreue in drei Fällen und Vorteilsannahme in zwei Fällen schuldig. Zudem muss er 500 Euro an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zahlen. Die Bewährungszeit wurde auf zweieinhalb Jahre festgelegt.
Schulz hat nach Überzeugung der Kammer 2002/2003 beim Verkauf von städtischen Anteilen der Eberswalder Stadtwerke an zwei Energieversorger von den beiden Käufern auch Spenden in Höhe von je 307 000 Euro für die Landesgartenschau (Laga) entgegengenommen. Das Gericht sieht dies als verschleierte Anteile am Verkaufspreis an. Dass der Verkauf mit Spenden gekoppelt worden sei, werde als Vorteilsannahme gewertet, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs. Zudem hatte Schulz laut Anklage im Jahr 2005 bei einem ähnlichen Anteilsverkauf eine Spende von 200 000 Euro entgegengenommen und davon 120 000 Euro an den Gremien der Stadt vorbei an zwei Sportvereine und eine Jagdpächtergemeinschaft verteilt. Der Richter verwies darauf, dass Spenden nicht nach privatem Belieben des Bürgermeisters ausgegeben werden dürften. Vor Beginn der Verhandlung hatten sich die Prozessbeteiligten darauf verständigt, dass Schulz im Falle des Geständnisses eines Teils der angeklagten 12 Fälle von Untreue zu einer Bewährungsstrafe von unter einem Jahr verurteilt wird. Die übrigen Anklagepunkte wurden eingestellt.
Schulz war bereits 2007 vom Frankfurter Landgericht wegen Bestechlichkeit zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein Jahr zuvor wurde gegen ihn wegen Alkohols am Steuer eine Geldstrafe verhängt. Der Angeklagte war seit 1995 Bürgermeister. Im Juli 2006 wurde Schulz bei einem Bürgerentscheid abgewählt. Heute ist er nach eigenen Angaben im Vorruhestand. dapd
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