Brandenburg: Ende des JVA-Prozesses in Sicht
Potsdam - Wenn die Kollegen in den Pausen vor dem Gerichtssaal stehen, frühstücken, rauchen und miteinander scherzen, wirkt das fast wie ein Betriebsausflug. Doch die Vorwürfe gegen die 13 Gefängniswärter der JVA Brandenburg/Havel wiegen schwer: Sie sind angeklagt, im März 1999 einen Häftling misshandelt zu haben.
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Potsdam - Wenn die Kollegen in den Pausen vor dem Gerichtssaal stehen, frühstücken, rauchen und miteinander scherzen, wirkt das fast wie ein Betriebsausflug. Doch die Vorwürfe gegen die 13 Gefängniswärter der JVA Brandenburg/Havel wiegen schwer: Sie sind angeklagt, im März 1999 einen Häftling misshandelt zu haben. Seit sieben Monaten beschäftigt der Fall das Potsdamer Landgericht. Es ist ein zäher Prozess. Die mutmaßlichen Taten liegen neun Jahre zurück, die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Knapp 50 Zeugen wurden inzwischen gehört, nun ist ein Ende in Sicht. Am Dienstag könnten die Plädoyers gesprochen werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft den elf Männern und zwei Frauen Körperverletzung im Amt sowie Misshandlung eines Schutzbefohlenen vor. Von drei brutalen Übergriffen ist die Rede. Unter anderem sollen JVA-Beamte mit Sturmmasken in die Zelle von Matthias D. gestürmt sein und mit Gummiknüppeln auf ihn eingeprügelt haben. Das mutmaßliche Opfer soll Prellungen und Abschürfungen erlitten haben. Im Höchstfall droht den Angeklagten Gefängnis bis zu zehn Jahren.
Doch Anwältin Sabine Haug betont, dass sie von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt sei. Das würde einen Freispruch bedeuten. „Es ist ein Prozess, der nicht einfach ist“, sagte Haug. Die Medien würden großen Einfluss nehmen, zudem sei die lange Dauer des Prozesses eine enorme Belastung für die Angeklagten.
Nach Ansicht der Nebenklage besteht das Hauptproblem darin, dass die Straftaten neun Jahre zurückliegen. „Das erschwert die Beweisführung ganz erheblich“, sagt Anwalt Ulrich Dost. Seiner Meinung nach ist die Staatsanwaltschaft daran schuld. Sie habe bereits 1999 von den Vorwürfen erfahren, aber offenbar „kein Interesse“ an einer Aufklärung gehabt. Immerhin seien die Taten von Bediensteten des Staates begangen worden, und das sei äußerst rufschädigend, gibt Dost zu bedenken. Zudem stellten die Vorwürfe das Vollzugswesen in Frage.
Damals hätten sich die Anzeigen von Gefangenen gegen JVA-Beamte gehäuft, sagt der Anwalt. Doch erst nach einem Fernsehbericht fünf Jahre später habe die Staatsanwaltschaft die Akten wieder rausgeholt. IKathrin Hedtke
Kathrin Hedtke
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