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Brandenburg: Enkel von Hitler-Gegner vor Gericht erfolgreich

Baruth/Potsdam - Der Enkel eines adligen Großgrundbesitzers und Hitler-Gegners hat im langjährigen Rechtsstreit um enteignete Ländereien seiner Familie bei Baruth (Teltow-Fläming) einen Erfolg erzielt. Wie eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Leipzig bestätigte, hoben die Bundesrichter ein Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts wegen eines Verfahrensfehlers auf.

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Baruth/Potsdam - Der Enkel eines adligen Großgrundbesitzers und Hitler-Gegners hat im langjährigen Rechtsstreit um enteignete Ländereien seiner Familie bei Baruth (Teltow-Fläming) einen Erfolg erzielt. Wie eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Leipzig bestätigte, hoben die Bundesrichter ein Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts wegen eines Verfahrensfehlers auf. Die Potsdamer Richter hatten 2008 eine Klage von Friedrich V. Fürst zu Solms-Baruth auf Rückübereignung des alten Besitzes abgewiesen. Nun muss sich das Gericht erneut mit dem Fall beschäftigen.

Den Streitwert gab das Bundesverwaltungsgericht mit einer halben Million Euro an. Laut der Sprecherin des Fürsten geht es um eine Fläche „deutlich über 1000 Hektar“. Die Ländereien der Adelsfamilie seien von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der Nazis entzogen worden, erläuterte die Sprecherin. Der Großvaters des Klägers, Friedrich III. Fürst zu Solms-Baruth, war nach dem gescheiterten Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 in Haft gekommen. Er soll von den Plänen gewusst und den Verschwörern zur Planung des Attentates Treffpunkte zur Verfügung gestellt haben. Die zuständigen Behörden vertreten die Ansicht, Solms-Baruth sei erst 1946 zur Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone enteignet worden.

In dem laufenden Rechtsstreit geht es nur um einen Restteil des alten Gesamtbesitzes. Er gehöre dem Land Brandenburg, mehreren Gemeinden und Privatleuten, Gegner vor Gericht sei aber der Bund, sagte die Sprecherin. 3700 Hektar waren der Familie schon 2003 rückübertragen worden. Über sie verfügte damals der Bund. Der Entscheidung zur Restfläche sieht zu Solms-Baruth laut seiner Sprecherin „mit großer Zuversicht“ entgegen.

Weitere generelle Fragen zum Umgang mit Enteignungen der Nazi-Zeit ließ das Gericht unbeantwortet. So wollte der Kläger unter anderem wissen, ob ein Verwaltungsrichter, der kein Zeitzeuge sei, überhaupt Sachverhalte und Vorgänge dieser Zeit bewerten dürfe. dapd

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