Brandenburg: Entlastung für Junghanns
Revision: Keine Unregelmäßigkeiten
Stand:
Potsdam - Bei der Entscheidung über den Einsatz von Spezialtechnik des Familien-Unternehmens von Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) in zwei Polizeiwagen hat es nach Darstellung des Potsdamer Innenministeriums keine Unregelmäßigkeiten gegeben. Zu diesem Ergebnis sei die hauseigene Revision gekommen, teilte das Innenressort am Mittwoch mit. Die Idee, die Vorrangschaltung für Ampelanlagen probeweise zu installieren, gehe auf den Landesbranddirektor zurück, der das System kannte.
Junghanns war unter Druck geraten, nachdem Aufträge der Landesregierung für seine Firma GreenWay-Systeme GmbH in Frankfurt (Oder) bekannt geworden waren. Bis zu seinem Eintritt in das Kabinett 2002 hatte er sie als Geschäftsführer geleitet. Danach zog er sich aus dem Unternehmen zurück und übertrug seine Anteile seinen beiden Söhnen.
Noch in diesem Jahr sollen zwei Polizeiautos versuchsweise mit Impulsgebern von GreenWay ausgerüstet werden, die ein Umschalten von Verkehrsampeln auf Grün erlauben, um Einsätze zu erleichtern. Dies ist Teil des Projektes „interaktiver Streifenwagen“, den die Polizei künftig vor allem in dünn besiedelten Gebieten verwenden will. Außerdem betrieb das Infrastrukturministerium seit 2000 an der Autobahn A 12 Stauwarnanlagen von GreenWay und zahlte dafür insgesamt rund 730 000 Euro. Hier lautete der Vorwurf, dass der Auftrag trotz seines Volumens nicht ausgeschrieben wurde.
Brandenburgs Bündnisgrüne wollen die Auftragsvergabe für die Warnanlagen durch den Landesrechnungshof prüfen lassen. Die Begründung von Infrastrukturminister Frank Szymanski (SPD), im Jahr 2000 sei „Gefahr in Verzug“ gewesen, erscheine vorgeschoben, sagte Landeschef Axel Vogel. Sie erkläre nicht, warum der Vertrag in den Folgejahren „immer wieder freihändig verlängert wurde“. Die verkehrspolitische Sprecherin der Linkspartei.PDS-Fraktion, Anita Tack, forderte Szymanski auf, in der nächsten Sitzung des Fachausschusses die Auftragsvergabe lückenlos aufzuklären. Aufträge für Dienstleistungen ab 200 000 Euro seien auszuschreiben. dpa
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: