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Brandenburg: Entscheidungen oft zugunsten der Kommunen

Landesverfassungsgericht will 2014 die Finanzierung der Schulen in Freier Trägerschaft überprüfen

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Potsdam - In den 20 Jahren seines Bestehens hat Brandenburgs Landesverfassungsgericht häufig Gesetze für nichtig erklärt. „Wir haben durchaus einen kommunalfreundlichen Ruf“, sagte Gerichtspräsident Jes Möller. So hatten die ehrenamtlichen Richter im vergangenen Mai die bisherige Kita-Finanzierung gekippt. Spätestens mit Wirkung zum Haushaltsjahr 2014 muss der Gesetzgeber ein neues Modell finden, so das Urteil aus Potsdam.

„Erfolgt eine Verlagerung oder Ausweitung der Aufgaben, muss der Gesetzgeber gleichzeitig einen vollständigen finanziellen Ausgleich sicherstellen“, betonte Möller. „In diesem Punkt sind wir sehr streng.“ Insbesondere das immer größer werdende Aufgabengebiet der Kommunen beschert Brandenburgs höchstem Gericht Arbeit. Landkreise, Städte und Gemeinde sehen das in der Verfassung garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung zunehmend beschnitten und wehren sich immer häufiger vor Gericht mit einer Verfassungsbeschwerde – oft erfolgreich. In 15 von insgesamt 70 derartigen Fällen gab das Gericht den kommunalen Klägern recht und erklärte das jeweilige Gesetz für nichtig. „Im Vergleich zu anderen Verfassungsbeschwerden ist das eine ziemlich hohe Erfolgsquote“, erklärte Möller.

Insgesamt gingen bei dem Gericht in den vergangenen 20 Jahren knapp 1840 Verfahren ein. In rund 630 Fällen wehrten sich Kommunen gegen Vorgaben wie beispielsweise die Gemeindegebietsreform.

Im ersten Halbjahr 2014 will das Gericht die Finanzierung der Schulen in Freier Trägerschaft überprüfen. Abgeordnete der Oppositionsfraktionen im brandenburgischen Landtag greifen mit einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle das Gesetz an. „In dem Fall werden wir voraussichtlich auch prüfen, welche Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren zu richten sind“, erklärte Möller. „Es geht um die Frage, ob der Gesetzgeber ein verfassungsmäßiges Gesetz schuldet oder ob der Verabschiedung des Gesetzes ein verfassungsmäßiges Nachdenken vorangehen muss.“ Seine ersten Entscheidungen traf das höchste brandenburgische Gericht am 30. November 1993. Auch die Verfassungsgerichte der anderen Ostländer begehen in diesen Tagen ihr 20-jähriges Jubiläum. Gemeinsam wollen sie es am 3. April 2014 in Leipzig im Gewandhaus feiern. „Der Ort ist kein Zufall: Wir sind alle Produkt der friedlichen Revolution“, sagte Möller.

Das neunköpfige Gremium des Gerichts arbeitet nebenamtlich. So ist Präsident Möller zugleich Direktor des Sozialgerichts Neuruppin. Prominentes Mitglied des Gerichts ist Regisseur Andreas Dresen, der seit Anfang des Jahres Laienrichter ist. Imke Hendrich

Imke Hendrich

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